Hallo nadimb, DATEV fungiert bei Überträgen, egal ob Daten oder mandantengenutzte Beraternummern, ausschließlich als ausführendes Organ. Damit wir den gestellten Auftrag richtig und sorgfältig ausführen können, benötigen wir ein fehlerfrei und vollständig ausgefülltes Formular, so wie es grundsätzlich immer bei Aufträgen, die per Formular einzureichen sind, erforderlich ist. In dem von Ihnen verlinkten Dokument mit der Dok.-Nr. 1070788 ist genau erklärt (vor allem unter Punkt 3.2), wie und was bei dem Formular auszufüllen ist. Wer wo auf dem dreiseitigen Formular welche Angaben zu machen hat, ist im Formular selbst unter jeder Zeile vermerkt. Für das Ausfüllen selbst sind Sie als Mitglieder verantwortlich. Wer von beiden Parteien letztendlich was auf dem Formular einträgt und in welcher Reihenfolge, ist für die Ausführung des Auftrages nicht relevant. Wir können nicht wissen, wer welche Informationen für das Formular hat. Es zeigt uns die tägliche Bearbeitung, dass das sehr unterschiedlich ist. DATEV möchte hier auch gar keine Vorgaben machen. Mandatswechsel können immer passieren, egal welche Seite eine Kanzlei dabei gerade einnimmt, und dabei bedarf es einer einwandfreien Abwicklung im Sinne aller. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Berechnung der Servicepauschale ungerechtfertigt war, wenden Sie sich bitte an das Logistik-Center zur Prüfung. Viele Grüße aus Nürnberg! Sabine Metrouses
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