Nunja die Forderungseröffnung -> Erstattung -> Schlußabrechnung ist ein Kreis den man sich gut überlegen muss. Ich hatte schon Schlußabrechnungen, bei denen ich alle Posten von bestimmten Punkten nachweisen musste, dass sie bezahlt wurden. Der Zeitpunkt war dort nicht dreh und Angelpunkt. Aber die Argumentationsgrundlage entgleitet dem Unternehmer wenn er bei Abgabe der Schlussrechnung betreffende Kostenpunkte die erstattet wurden noch nicht ausgeglichen hat. Der Berater hat hier (ohne irgendwelche Vorwürfe) insoweit die Führsorge zutragen das kein Subventionsbetrug begangen wird. Schließlich könnte es zu dem Punkt kommen, dass er sich erklären muss, warum er solche Posten angesetzt hat. Und diese ebenfalls bei der Schlussrechnung dort belassen hat. auf die Hoffnung hinausläuft, daß der irgendwann die Prozeßkosten nicht mehr vorschießen könne und aufgäbe ... Was auf den Punkt hinauslaufen könnte, Kosten erstattet bekommen, die niemals gezahlt wurden. Klingt für mich problematisch. Ist ja nur ein Hinweis, mehr nicht.
... Mehr anzeigen