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"Big Brother is watching you" ... ok, Schnee von 1984 ... aber was darf man "watchen" und was nicht ?

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letzte Antwort am 20.08.2024 12:29:10 von p4ge
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vogtsburger
Allwissender
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Nachricht 1 von 6
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Hallo Community,

 

dass man Mitarbeiter nicht à la "Big Brother is watching you" überwachen darf, ist klar, aber das Eine oder Andere muss man im persönlichen Bereich und auch im eigenen Unternehmen schon überwachen. Das ist sicher auch klar.

 

Ziemlich unklar ist aber, was wann wie und warum erlaubt oder nicht erlaubt ist

 

Im persönlichen Bereich ist wohl so ziemlich alles erlaubt, wenn keine Persönlichkeitsrechte betroffen sind (z.B. bei Handwerkern, Besuchern, Gärtnern, Housekeeping etc.) 

 

Mir geht es eher um die technische Überwachung mit ganz herkömmlichen Methoden, z.B. per Webcam, Micro etc.

 

Oft reicht es ja, wenn man aus der Entfernung einen Blick in einen Raum oder auf ein Gelände 'werfen' kann, um sich einen Eindruck zu verschaffen, z.B. wenn ein SmartHome-Gerät eine Warnmeldung abgesetzt hat.

 

In einem unbeaufsichtigten Gebäude kann nämlich allerhand passieren, z.B. 'ungebetener Besuch', aber auch technische Probleme, z.B. Wasserrohbruch, Brand oder Ähnliches

 

Reichen schon Hinweisschilder, dass das Gebäude oder dass das Gelände videoüberwacht wird ?

 

Viele Grüße, M. Vogtsburger
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"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
p4ge
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@vogtsburger  schrieb:

 

Ziemlich unklar ist aber, was wann wie und warum erlaubt oder nicht erlaubt ist

 

Google: "was darf videoüberwacht werden" .... 5 Mio Treffer, stimmt da gibt es wenig drüber zu lesen 🤣 .

Ok Sarkasmus beiseite.
Aber im Grunde gibt es hier zwei Bereiche die sich gegenüber stehen. DSGVO vs. Hausrecht/Arbeitsrecht/Persönlichkeitsrecht (kommt halt auf den Einsatzort an).

Am eigenen Haus kann man überall Kameras aufstellen, !!! solange sie das eigene Haus und oder Grundstück betrachten!!. Der öffentliche Raum darf dabei nicht im Fokus stehen, Ausnahme ist wenn z.b. in einem Kamerawinkel dies nicht vermeidbar ist. Genauso verhält sich das mit dem Nachbar. Dafür bieten heutige Kameras schon die Möflichkeit bestimmte Bereich schon bei der Aufzeichnung zu schwärzen. Trotz dessen muss am Grundstück diese Aufzeichnung kenntlich gemacht werden, da Besucher und seien sie unerwünscht die Gewissheit haben das Bilder von ihnen angefertigt werden.

Ich Filme z.b. direkt den Garten des Nachbarn mit. Ich habe ihn darüber informiert. Hintergrund ist das hinter seinem Harten über Eck mein Garten liegt. diesen Bereich zu schwärzen wäre eine Option gewesen, aber er spart sich hier ein Kamerawinkel den ich ihm in Ernstfall liefern kann.

Im Arbeitsbereich wird die Aufzeichnung weitaus kritischer. Bestimmte Bereich, Toiletten und Umkleideräume sollten definitiv nicht gefilmt werden, ich denke die Gründe erübrigen sich. Die Arbeitsplätze zu filmen kann schon möglich sein, wirft aber die Frage nach dem Grund auf.  Sollten Diebstahl oder ähnliches vorliegen, kann die Möglichkeit schon in betracht gezogen werden, dann ist jedoch die Frage über welchen Zeitraum. Lässt eben dieser nach, bedarf es keiner Aufzeichnung mehr.

Aber auch hier kenntlich Machung ist bedingt Pflicht. Wenn man die Vermutung hat Mitarbeiter klauen, sollte dies im Vorfeld rechtlich geklärt werden.

Interessant ist schon die Frage ob "eigentlich" verschlossene Geäude und Bereich die Videoüberwacht werden einen Hinweis benötigen. So wie ich die DSGVO verstehe sollte aber auch in diesem Fall ein Hinweisschild vorliegen, dass der verschlossene/nicht zu betretende Bereich Videoüberwacht wird.

FunFact an dieser Stelle, Tesla Autos mit dem Sentry-Modus / Wächter-Modus sollten aus diesem Grund eigentlich immer einen Hinweis haben, dass Fußgänger gefilmt werden, gab schon die ein oder anderen Hinweis, dass das wohl Verstöße sein könnten.

vogtsburger
Allwissender
Offline Online
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@p4ge ,

 

wow, danke für die sehr umfassende Antwort und dennoch kompakte Antwort.

Das Thema hat viele Facetten.

 

Bei 5 Mio Fundstellen in Google hätte ich Probleme damit, die Nadel(n) im Heuhaufen zu finden

 

Eine Videoüberwachung, ob online oder offline, ist vermutlich immer 'mit Vorsicht zu genießen', da ein Bild 'mehr als tausend Worte' sagt und das 'Sammeln' solcher 'Worte' gesetzlich oft nicht erlaubt oder gerichtlich nicht verwertbar ist.

 

In diesem Zusammenhang eine interessante Aussage von zwei Polizisten bei meiner Zeugenvernehmung wg. eines Auffahrunfalls mit Fahrerflucht.

Mir ist nämlich vor 1 Monat direkt auf einer Straßenkreuzung ein anderer Pkw voll in die Seite gefahren, hat aber nicht angehalten, um die Personalien zu tauschen und die Polizei zu rufen, sondern ist mit ein paar schnellen Lenkbewegungen und energischem Tritt auf das Gaspedal abgehauen. Niemand (inkl. mir) konnte sich das ausländische Kennzeichen merken.

Ergebnis: wirtschaftlicher Totalschaden. Mein Pkw hatte nur noch einen 3-stelligen Restwert.

... aber nun zur Zeugenvernehmung:

ich fragte die Polizistin, ob eine DashCam hier von Vorteil gewesen wäre und ob die Benutzung einer DashCam überhaupt erlaubt sei.

Sooo genau wusste sie und ihr Kollege das auch nicht, aber sie sagte, dass die Polizei solche Aufnahmen auf jeden anschaut, dass die Aufnahmen aber nicht vor Gericht als Beweismittel verwendet werden können.

Ok, wenn man dann wenigstens Hinweise zur Identität des Fahrers oder zur Klärung eines Verkehrsunfalls erhält, soll es mir egal sein. Wenn man die Unfallsituation kennt, hat man als Gutachter oder Strafverfolger vermutlich viel leichteres 'Spiel' 😎

 

Vielleicht sollte ich viel mehr mit einer 'Armada' von 'smarten' Geräten 'arbeiten', die per Mobilfunk oder per WLAN Status-Meldungen  und/oder Warn-Meldungen absetzen können.

Da gibt es hoffentlich Systeme, die bezahlbar, erweiterbar und sicher sind.

(ich erinnere mich, dass vor kurzem auch ein bekannter Hersteller solcher SmartHome-Geräte in's Gerede bzgl. der Sicherheit kam)

 

 

 

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p4ge
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Nachricht 4 von 6
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Das Thema DashCam ist ein gganz spezielles Feld.

Die Aussage der Polizisten ist so gesehen nicht falsch, doch gibt es auch genau die gegenteiligen Aussagen.
Ich kenne genug Fälle in denen Polizisten und sogar Richter froh waren, das es genau diese Aufnahmen gab.

Die Problemstellung resultiert hier aus der Tatsache, dass nur der Konkrete Anlass aufgezeichnet werden darf und keine dauerhafte Anlasslose "Überwachung".

Dazu kann man sich die vielen "DashCam Videos" auf Youtube gerne anschauen. Es ist eine enorme Arbeit diese zu pixeln, nur um diese auf solchen Plattformen gesetzeskonform zu zeigen. Das ist das Problem beim Tesla, der Näherungssensor lässt sich, wenn man es weiß, sehr leicht auslösen. Es entsteht eine Aufnahme die ungewollt gespeichert wird. Fehlt ein Hinweis am Auto sieht das ganze schlecht aus.

Bei den Geräten ist es einfach bis schwer das richtige zu finden 🤣
Nehmen wir die einfache Ring Kamera von Amazon. Für die einfache Innenraumüberwachung vollkommen ok, App auf Tablet und schon kann man live zuschauen, erhält Alarm bei bewegung und kann sprechen. PROBLEM, eine Speicherung ist nur per Abo möglich. Zwar nicht teuer aber sollte man wissen. Im Außenbereich wird es schwer.
Viele Megapixel (FullHD,2K,4K) sind zwar schön zu lesen, aber bringen bei Nacht recht wenig.
Da lieber eine "durchschnittliche" Kamera nehmen und dafür Geld in Licht+Bewegungsmelder stecken.

Per WLAN oder per SIM vielleicht doch per LAN. Auch hier gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Ich beschäftige mich schon seit nunmehr 10 Jahren mit dem Thema. Zu empfehlen was gut oder schlecht ist kann ich noch nicht wirklich. Worauf ich aber immer vertrauen würde, was haben gute Bekannte , sind sie damit zufrieden, warum wird bei Amazon und Co eine Kamera abgewertet, trifft das auch auf mich zu?

vogtsburger
Allwissender
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Nachricht 5 von 6
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@p4ge ,

nochmals Danke für die wertvollen Hinweise

 

Wenn man sich in das Thema 'vertieft', sieht man an allen Ecken und Enden Bedarf für 'Überwachung'

 

Konkretes Beispiel:

 

Ein 'schwieriger' Mieter hatte Schimmelbildung in seinem Badezimmer (vor allem im Bereich der Duschkabine)

Er behauptete, immer richtig zu heizen und zu lüften und wies süffisant darauf hin, dass der Vermieter falsches Lüften sowieso nicht beweisen könne.

 

... also musste ein Fachmann her. Ein Malermeister (mit Schimmelbekämpfungserfahrung) gab sein Urteil ab ("eindeutig falsches Lüften"), bekämpfte die Schimmelsporen, strich die Wände neu und montierte neue Deckenelemente ...

... alles nicht ganz billig ...

 

Könnte man hier nicht in den Mietvertrag schreiben, dass ein Hygrometer montiert wird, der die Feuchtigkeitswerte langfristig und in geeigneten Intervallen aufzeichnet und dass diese Werte bei Bedarf entweder ausgelesen und abgerufen oder regelmäßig in eine Cloud übermittelt werden (können) ?

 

Gehört denn das 'Raumklima' in einer Mietwohnung auch zu den 'schützenswerten persönlichen Daten' ?

Wie kann der Eigentümer einer Immobilie am besten sein Eigentum schützen ?

Immerhin kann hier enormer Schaden entstehen, auf dem man (nicht so) gerne selbst sitzen bleibt

 

Nachtrag:

... es gibt ja z.B. Datenlogger, die genau auf solche Aufgaben spezialisiert sind

(https://de.wikipedia.org/wiki/Datenlogger)

 

Es gibt natürlich noch viele andere Werte, die gespeichert und dokumentiert und viele andere 'Werte', die geschützt werden könnten und müssten.

 

Schließlich gibt man ja z.B. hohe materielle Werte in die Hände von Personen, die gefälligst verantwortungsvoll und verantwortlich damit umgehen sollen 

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p4ge
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Zu Beispiel 1:

Das wird doch schon sehr rechtlich. Ich denke nicht das dies in den Mietvertrag hineingeschrieben werden kann. Jedoch besteht die "Pflicht" meines wissens nach, dass Mieter in der Heizperiode eine gewisse mindest. Raumtemp.

Wir haben ähnliche Fälle gehabt und uns dafür von TFA den KlimaLogg Pro gekauft.
Er kommt zwar ohne Cloud daher speichert aber alle 15Minuten Temp und Luftfeutigkeit. Der Speicher reicht ca. 1 Jahr.

Wir konnten damit schon einigen Mietern ein Fehlverhalten nachweisen. Aber auch hier, was bringt dies? Es wird danach die Bausubstanz angezweifelt, es werden äußere Faktoren genannt (keine 24/7 Überwachung des Mieter möglich etc). Mit welchem Ergebnis? Es steht wieder aussage gegen Aussage.

Natürlich können sie dem nächsten Mieter "rein zufällig" dieses Gerät dort stehen lassen (vollkommen vergessen) und holen es nach einem Jahr ab. Und werten die Zahlen des neuen Mieters aus. Ändert nur schwer etwas an der Situation.

Heiz und Lüftverhalten sind persönliche Einstellungen ja sie kollidieren mit dem Recht des Vermieters auf eine ordnungsgemäßge Einhaltung der Mietsache, aber hier wird es immer schwer sein den schuldigen zu finden. Selbst wenn Sie Fotos davon haben, dass der Mieter in der Wohnung die Wäsche trocknet, nie lüfftet (per Video), wird ihnen eingriff in die Privatspähre vorgeworfen, was höher wiegt als das Recht auf eine "saubere" Wohnung.

Unabhängig davon können sie natürlich auf freiwilliger Basis alles mit dem Mieter vereinbaren. Z.B. auch das vorhalten eines Wohnungschlüssel bei ihnen!!! Warum das? Hätte der Mieter nicht Angst ständig in der "Angst zu leben" sie stehen auf der Matte? Das Argument lautet hier, Vorsicht bei Schlüsselverlust -> Kein Schlüsseldienst rufen -> Geld gespart !!!. Es immer immer eine Frage der Argumentation.

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