Laut FAQ (Stand 21.04.2021 14:21) Punkt 14: "Dabei ist für jeden einzelnen Monat die Höchstgrenze von 20.000 Euro zu beachten. Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen umfassen z. B. Abtrennungen, Teilung von Räumen, Absperrungen oder Trennschilder. Außerdem können unter denselben Voraussetzungen auch Investitionen in Digitalisierung (z. B. Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops, Eintrittskosten bei großen Plattformen, Lizenzen für Videokonferenzsysteme, erstmalige SEO-Maßnahmen, Website-Ausbau, Neuinvestitionen in Social Media Aktivitäten, Kompetenz-Workshops in digitalen Anwendungen, Foto-/Video-Shootings, wenn sie zur Ausübung der betrieblichen oder selbstständigen Tätigkeit erforderlich sind) einmalig bis zu 20.000 Euro als erstattungsfähig anerkannt werden." ICH sehe die DEHOGA List zunächst einmal hier anzusetzen. Denn Punkt 16. besagt: Anschaffung mobiler Luftreiniger bspw. durch Hepafilter oder UVC-Licht und die Nachrüstung bereits bestehender stationärer Luftreiniger durch Hepafilter oder UVC-Licht, Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in Außenbereiche. Förderfähige Hygienemaßnahmen umfassen u. a. Einmalartikel zur Umsetzung von Hygienemaßnahmen, wie Schnelltests, Desinfektionsmitteln und Schutzmasken. Schulung von Mitarbeiter/innen zu Hygienemaßnahmen Besucher-/Kundenzählgeräte Da solche Filteranlagen gerne auch mal pro Stück 8000,- und aufwärts kosten könnten, sind 20.000,- € zu wenig. Punkt 14 verbietet ihre Umbaumaßnahme von X00.000,- per se nicht. Die Ansetzung gestalltet sich jedoch schwierig. Denn welcher Umbau von z.B. 80.000,- als EINZELmaßnahme und Einzelrechnung dient einem betriebsbedingten Umbau? Welche Wirkung in Hinblick auf Corona soll damit getroffen werden. Außengastro? Das Bauprojekt geht zwar als solches aber der Punkt Hygiene sollte genau geprüft werden. Ist es wirklich in diesem Maße notwendig? Ist es wirklich erforderlich (Ersatz) oder Neuanschaffung. Das ist ein richtig langer Leidensweg, keine Frage. Wenn der Mandant aber die Konsequenzen kennt und trotzdem das Projekt "Phase3" durchziehen will, würde ich mich nicht in den Weg stellen. Punkt 16 ist für mich eher der "normalen" Hygiene geschuldet. Dort kann man vieles drunter verstehen. Man sollte dabei auch immer bedenken, dass für die ganzen Maßnahmen am Ende des Tages auch Rechnungen existieren. Es bringt ihrem Mandanten nichts einen Umbau im Juni zu starten für X00.000,- € wenn dafür keine Rechnung existiert. Und selbst wenn eine existiert, es kann Ihnen keiner sagen ob diese bei einer Prüfung durch geht, nur weil sie zum Stichtag 30.06.2021 (Leistung irgendwannmal) vorliegt.
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