Hallo zusammen,
wenn ich einem Mitarbeiter 100 Euro auf die Hand Bar oder als Überweisung vorab auszahle.
Wie berücksichtige ich das richtig auf der Lohnabrechnung, sodass alle Beiträge trotzdem entrichtet werden und sich die Auszahlungsumme des Mitarbeiters entsprechend reduziert?
Danke für die Hilfe und liebe Grüße aus dem Oberbergischen.
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Legen Sie in den Mandantenstammdaten einen Nettoabzug unter Netto-Be-/Abzüge an und benennen diesen als Vorschuss, Abschlag oder ähnliches. Dann geben Sie in den Bewegungsdaten den Betrag mit Minuszeichen, dem Bearbeitungsschlüssel 3 und als Lohnart die Nummer des zuvor neu angelegten Nettoabzuges ein.