Hallo, nachfolgend unser Ansatz zum Umgang von V+V-Mandanten. Wir verbuchen nur V+V-Buchhaltungen, wenn wir die Kontoauszüge erhalten. Wenn nur Beleg vorhanden sind und der Mandant die Mieteinahmen selbst zusammenstellt, tragen wird die Werte nur in der Anlage V bzw. über eine individuelle Anlage ein. Wir nutzen schon seit Jahren für V+V im privaten Bereich die Kostenrechnung in Kanzlei-Rewe. Hierfür haben wir uns einmalig eine Zeilenstruktur erstellt, die dem Aufbau der Anlage V entspricht. Den einzelnen Zeilen haben wir dann Konten zugeordnet, welche dann ausschließlich bebucht werden dürfen. So ist sichergestellt, dass immer die gleichen Konten benutzt werden müssen, egal bei welchem Mandanten. Nicht zugeordnete Konten, welche trotzdem bebucht werden, werden in einen Sammelposten dargestellt (dieser muss dann ggfs. überabeitet werden). Für jedes Objekt wird eine eigene Kostenstelle vergeben, welche dann bei der Verbuchung angesprochen wird. Wenn man jetzt noch den Kontoauszugsmanager nutzt und Lerneinträge für Mieteingänge und die Bewirtschaftungskosten anlegt, ist die Verbuchung ziemlich schnell erledigt. Danach können die KOST-Auswertungen genutzt werden um die Beträge in die Anlage V zu übernehmen. Dies geschieht manuell. Da aber nur die Summen übernommen werden müssen und die KOST-Auswertung der Reihenfolge der Anlage V entspricht, ist dies schnell erledigt. Für einen Überblick über alle Objekte kann man die Chefübersicht nutzen und alle Objekte nebeneinander darstellen lassen. Dies nur eine Möglichkeit zum Erfassen von "V+V-Buchhaltungen".
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