Im Standard ist das DATEV-Rechnungswesen so konfiguriert, dass bei einer Abweichung zwischen eingebuchtem offenen Posten und Zahlung größer 3% ein gelbes Fragezeichen am Bankbuchungsvorschlag ausgewiesen wird. Daran ändern auch im Rechnungswesen angelegte Zahlungsbedingungen nichts. Allerdings kann Ihr Administrator die Skontogrenze entweder für einzelne Bestände oder bestandsübergreifend verändern: Wenn Sie die Skontogrenze für alle Mandanten hochsetzen möchten, gehen Sie wie folgt vor: Öffnen Sie die Datei BUBI_STD.INI im Verzeichnis LW:\DATEV\KONFIG\RWApplic\BUBI\BUBI_STD.INI Kopieren Sie die Datei BUBI_STD.INI und fügen Sie die Kopie im selben Verzeichnis wieder ein Benennen Sie die Datei BUBI_STD.INI(Kopie) in BUBI.INI um Öffnen Sie die BUBI.INI über das Programm Editor Suchen Sie unter dem Punkt [Verarbeitung] die Zeile ";MaxSkonto=3,01" Entfernen Sie das Semikolon vor MaxSkonto und erhöhen Sie den Wert 3,01 auf den gewünschten Wert (z. B. 5,01 bei einer gewünschten Skontogrenze von 5 % Speichern Sie die Änderung in der BUBI.INI Die neue Skontogrenze ist erst nach einem Neustart von Kanzlei-Rechnungswesen gültig. Wenn die Änderung nur für einen Mandanten gelten soll, geben Sie bei Punkt 6 zusätzlich die Mandantennummer ein: Beispiel 1: MaxSkonto-11111=5,01 -> für Mandant 11111 gelten 5%, für den Rest weiterhin 3%. Beispiel 2: MaxSkonto-22222=5,01 MaxSkonto-33333=4,01 -> für Mandant 22222 gelten 5%, für Mandant 33333 4%, für den Rest weiterhin 3%.
... Mehr anzeigen