@metalposaunist Ich würde hier, je nach Anzahl der Kreditkarten diese in lexoffice wie eine normale Bank einbinden und dort alles bearbeiten. Die Daten kommen per Schnittstelle dann sauber beim Berater an. Also zu diesem Satz muss ich jetzt mal etwas schreiben und die Lobhudeleien über Lexoffice relativieren. Ja, es stimmt: technisch werden die Daten sauber an DATEV übertragen. Ich finde Lexoffice auch grundsätzlich gut. Fachlich kommen aus Lexoffice häufig aber unbrauchbare Daten: alle Wareneingänge auf 3200/5200 Umsatzerlöse ermäßigter Steuersatz alles auf 4300/8300 Umsatzerlöse normaler Steuersatz alles auf 4400/8400 nicht vom Mandanten bearbeitete Bankumsätze werden nicht übertragen; dies betrifft i. d. R. nicht debitorisch/kreditorisch gebuchte Sachverhalte, weil der Mandant hier nichts in der Bank in Lexoffice überwacht - wer hier die Lücken beim buchen der Bank im DATEV-Rechnungswesen sucht, ist selbst schuld - hier wird der ganze Kram gelöscht und die Routinen des DATEV-Kontoauszugsmanagers erledigen die Bankbuchungen mit OPOS-Ausgleich Abwählen kann man in Lexoffice m. E. nicht, was übertragen werden soll. Häufig würden mir die Ausgangsrechnungen reichen und für die Eingangsrechnungen nehme ich das digitale Belegbuchen mit Unternehmen online. Funktioniert auch alles aber nur über Umwege. Manche der Dinge kann man im Prozess lösen, andere nicht. Das ist mir bewusst. So einfach wie es häufig dargestellt wird ist es am Ende mit Lexoffice jedoch auch nicht.
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