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X-Rechnung, DATEV Unternehmen online, E-Rechnugnsplattform, ordnungsgemäße Buchführung

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letzte Antwort am 30.01.2025 15:36:04 von franzflott
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franzflott
Einsteiger
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Habe ich das richtig verstanden, dass im DATEV-Umfeld (Eingangs-) X-Rechnungen ausschließlich über die DATEV E-Rechnungsplattform nach DATEV Belege online bzw. DATEV Unternehmen online transferiert werden können?

 

Belege online und Unternehmen online unterstützen bei dem „Direkt-Transfer“ (also per Belegtransfer, Upload online, Upload mobil und Upload mail) neben den üblichen Bild-Formaten (pdf, tiff etc.) nur das Zugferd-Format?

 

Das würde bedeuten, dass es zukünftig (bzw. bereits seit de 01.01.25) ohne das DATEV E-Rechnungsportal (oder eine vergleichbare Einrichtung eines anderen Anbieters mit entsprechender Schnittstelle zu Belege online/DUO) nicht mehr geht!?

 

 „Nur“ Belege online bzw. DUO würde dann zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Buchführung (bzw. Belegverarbeitung/-aufbewahrung) nicht mehr ausreichen, weil das Thema X-Rechnungen damit nicht abgedeckt wäre, korrekt?

eliansawatzki
Meister
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Nein, falsch verstanden.

 

Upload online und Belegtransfer können auch x-Rechnungen übertragen. Insofern ist aktuell ein Prozess auch ohne E-Rechnungsplattform darstellbar.

VerenaWied
Erfahrener
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@franzflott  schrieb:

 

 „Nur“ Belege online bzw. DUO würde dann zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Buchführung (bzw. Belegverarbeitung/-aufbewahrung) nicht mehr ausreichen, weil das Thema X-Rechnungen damit nicht abgedeckt wäre, korrekt?


Grundsätzlich ja, richtig verstanden. XRechnungen kriegt man automatisiert nur über die E-Rechnungsplattform nach DUO.

 

EDIT: Richtigstellung - Belegtransfer geht auch, danke @eliansawatzki 

 

Allerdings verstehe ich den Gedankengang im letzten Satz nicht. Wieso reicht DUO nicht mehr zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Buchführung aus?

Die E-Rechnungsplattform ist kein Archivsystem. Die Belege werden nach 90 Tagen gelöscht. Es gibt eine Programmverbindung zu DUO -> Automatismus. Damit landen die XRechnungen genauso in DUO, wie alle anderen automatisierten Sonstigen Rechnungen auch.

 

Außerdem funktioniert der manuelle Upload in DUO. Ist nicht schön, aber die Xrechnungen lassen sich trotzdem hochladen. 

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franzflott
Einsteiger
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Vielen Dank, ich habe das verstanden! Es gibt doch Wege, X-Rechnungen ohne die E-Rechnungsplattform zu DUO hochzuladen.

 

Wenn das nicht ginge, dann wäre allerdings tatsächlich ohne die E-Rechnungsplattform (nur mit DUO) eine ordnungsgemäße Buchfürung nicht mehr möglich.

 

Es wäre schön, wenn baldmöglichst zusätzlich der E-Mail-Upload von X-Rechnungen zu DUO möglich gemacht würde.

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VerenaWied
Erfahrener
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@franzflott  schrieb:

Vielen Dank, ich habe das verstanden! Es gibt doch Wege, X-Rechnungen ohne die E-Rechnungsplattform zu DUO hochzuladen.

 

Wenn das nicht ginge, dann wäre allerdings tatsächlich ohne die E-Rechnungsplattform (nur mit DUO) eine ordnungsgemäße Buchfürung nicht mehr möglich.

 

Ah, jetzt verstehe ich den Gedankengang.

 

 

Es wäre schön, wenn baldmöglichst zusätzlich der E-Mail-Upload von X-Rechnungen zu DUO möglich gemacht würde.


Wird wohl nicht kommen. Die DATEV bezieht sich darauf., dass die Schnittstelle der Upload-Mail zum Auslesen von Belegbildern konzipiert ist und nicht für Textdateien. Mein nicht vorhandenes IT-Fachwissen ist der Meinung, dass man das ja einfach umscripten könnte 🙃, aber wie gesagt, mir fehlt das Fachwissen. 

 

Vllt. noch ein letzter Kommentar: Wir werden irgendwann nicht mehr um die Plattformen als reines Austauschsystem für Rechnungen herumkommen. Ich versuche mich langsam an den Gedanken zu gewöhnen. Hab ja noch ca. 3 Jahre Zeit dafür.

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franzflott
Einsteiger
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Hallo!

 


Wird wohl nicht kommen. Die DATEV bezieht sich darauf., dass die Schnittstelle der Upload-Mail zum Auslesen von Belegbildern konzipiert ist und nicht für Textdateien. Mein nicht vorhandenes IT-Fachwissen ist der Meinung, dass man das ja einfach umscripten könnte 🙃, aber wie gesagt, mir fehlt das Fachwissen.

Das wäre schade, weil es wohl (ohne die Plattform) die einfachste und gebräuchlichste Methode werden würde. Die meisten E-Rechnungen werden wohl weiter per E-Mail eingehen, so dass sie nur weitergeleitet werden müssten, was sogar atomatisiert werden könnte.

 

Belegtransfer und upload online sind auf jeden Fall sehr aufwendig (Fachleute könnten es sicher auch automatisieren, aber dass müsste ja nicht sein!)

 

-> Rechnung geht als E-Mail-Anhang ein -> E-Mail muss geöffnet werden -> E-Rechnung muss etnommen werden -> E-Rechnung muss in der Dateiablage gespeichter werden a) entweder in den Upload-Ordner von Belegransfer oder b) sonstwo -> a) Belegtransfer muss angestoßen werden (falls nicht automatisiert) oder b) manuell via upload online übertragen werden.

 

Das fänd ich wirklich beschämend, wenn DATEV es dabei belassen würde. Technisch wird es sehr einfach möglich sein, den Mail-Upload x-rechnugsfähig zu machen (3 andere Wege funktionieren ja auch bereits).

 

Natürlich findet man mehr (Neu-)Kunden, wenn man einfach eine E-Rechnungsplattform ins Leben ruft, anstatt die bestehenden Systeme für seine Bestandskunden entsprechend zu erweitern. Aber das ist ein anderes Thema...

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letzte Antwort am 30.01.2025 15:36:04 von franzflott
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