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Co2 Abgabe bei NK-Abrechnungen Vermieter und Mieter, § 21 EStG

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letzte Antwort am 24.01.2025 07:50:05 von xyzmic
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xyzmic
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Liebe Community,

 

wir erstellen auch NK-Abr. für unsere Mandanten (Vermieter) für deren Mieter.

 

Wir berechnet Ihr die neue Co2 Abgabe und füllt Ihr für alle Mieter auch die Anlage § 35a EStG aus?

 

Steuerermäßigung nach § 35a EStG für von Vermietern und Hausverwaltungen bescheinig

 

Muster für eine Bescheinigung

 

CO2-Preis steigt auf Maximalwert – Heizen wird teurer | Immobilien | Haufe

 

 

Gibt es hier Praxistipps, weil wir als Steuerkanzlei nur die Zahlen abrechnen können, welche uns vorliegen.

Vorsorglich nennen wir die erstellten NK-Abr. = Vorschlag für Ihre NK-Abr. bitte prüfen Sie diese auf Vollständigkeit.

 

Wie geht Ihr hier vor, wir sind ja keine Haus/Mietverwaltung...?

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eliansawatzki
Meister
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Wie geht Ihr hier vor, wir sind ja keine Haus/Mietverwaltung...?

 

Dann würde ich auch keine Nebenkostenabrechnungen für andere erstellen. Da droht nur Ärger. Insbesondere weil Sie laut Ihren letzten Beiträgen in dieser Community noch weitere Unklarheiten in diesem Kontext haben.

 

Interceptor
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 4
81 Mal angesehen

Richtig. Steuerberatung ist Steuerberatung und keine Hausverwaltung.

 

mfg

xyzmic
Erfahrener
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Nachricht 4 von 4
74 Mal angesehen

@eliansawatzki vielen Dank werde ich meinen Chef´s weitergeben, das rechtliche Risiko ist bzw. wird immer höher, sollte ein Mieter sich auskennen und ggf. noch dagegen klagen.

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letzte Antwort am 24.01.2025 07:50:05 von xyzmic
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