Liebe Community,
wir erstellen auch NK-Abr. für unsere Mandanten (Vermieter) für deren Mieter.
Wir berechnet Ihr die neue Co2 Abgabe und füllt Ihr für alle Mieter auch die Anlage § 35a EStG aus?
Steuerermäßigung nach § 35a EStG für von Vermietern und Hausverwaltungen bescheinig
CO2-Preis steigt auf Maximalwert – Heizen wird teurer | Immobilien | Haufe
Gibt es hier Praxistipps, weil wir als Steuerkanzlei nur die Zahlen abrechnen können, welche uns vorliegen.
Vorsorglich nennen wir die erstellten NK-Abr. = Vorschlag für Ihre NK-Abr. bitte prüfen Sie diese auf Vollständigkeit.
Wie geht Ihr hier vor, wir sind ja keine Haus/Mietverwaltung...?
Wie geht Ihr hier vor, wir sind ja keine Haus/Mietverwaltung...?
Dann würde ich auch keine Nebenkostenabrechnungen für andere erstellen. Da droht nur Ärger. Insbesondere weil Sie laut Ihren letzten Beiträgen in dieser Community noch weitere Unklarheiten in diesem Kontext haben.
Richtig. Steuerberatung ist Steuerberatung und keine Hausverwaltung.
mfg
@eliansawatzki vielen Dank werde ich meinen Chef´s weitergeben, das rechtliche Risiko ist bzw. wird immer höher, sollte ein Mieter sich auskennen und ggf. noch dagegen klagen.