Hallo Community, vielen Dank für Ihre Beiträge. Gerne möchte ich noch ergänzen: Im Regelfall kommt es nicht vor, dass ein Stundenlohnempfänger jeden Monat die gleichen Stunden arbeitet. Daher ist die feste Hinterlegung von Stunden, aus denen sich das Entgelt errechnet, nicht möglich. Sie können entweder einen Festbezug hinterlegen, falls sich die Bezüge über längere Zeit nicht ändern, oder Sie buchen die individuellen Stunden monatlich über die Bewegungsdaten. Liebe Grüße Vanessa Mertel Personalwirtschaft DATEV eG
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