Hallo,
ich habe im aktuellen Monat bei einem MA eine Änderung bei den Zahlungen in die Unterstützungskasse.
Bisher wurden die Zahlungen an die UK alleine vom Arbeitnehmer im Rahmen der Gehaltsumwandlung getragen. Jetzt möchte der Arbeitsgeber den 15 %igem Pflichtzuschuss zur BAV übernehmen.
Im Programm kann ich diesen Punkt aber gar nicht auswählen? Ich habe schon versucht, den Vertrag neu anzulegen, aber sobald man als "Art der Altersvorsorge" Unterstützungskasse auswählt ist es nicht möglich den Pflichtzuschuss auszuwählen. Momentan ist der Zuschuss ja auch noch keine Pflicht?
Kann man den Zuschuss anlegen?
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
die Regelungen für den Pflichtzuschuss gelten nicht für die Durchführungswege Direktzusage oder Unterstützungskasse. Wenn bei der Unterstützungskasse ein Arbeitgeberanteil abgerechnent werden soll, kann dieser unter der Registerkarte Arbeitgeberanteil erfasst werden.
Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge finden Sie im Dokument 1020917 .
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personwirtschaft
DATEV eG