Hallo, vielen Dank für Ihre Beiträge. Wie schon von Herrn Rohwäder richtig beantwortet, ist das Original der Lohnsteuer-Bescheinigung an den Arbeitnehmer auszuhändigen. Das Duplikat wird erstellt, wenn in LODAS unter Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Standardauswertungen für die Auswertung 19 ein Duplikat geschlüsselt ist. Ist kein Duplikat gewünscht, hinterlegen Sie bei der Spalte Duplikat „0“. Sie können die Arbeitnehmerauswertungen – wie z. B. Lohnabrechnung, Meldebescheinigung zur SV, Lohnsteuerbescheinigung,… - direkt über DATEV kuvertieren lassen. Weitere Informationen hierzu finden Sie für LODAS im Dokument 1034417 und für Lohn und Gehalt im Dokument 1070496 . Viele Grüße Verena Heinlein Personalwirtschaft DATEV eG
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