Hallo,
in der Pflege wurde eine Koordinierungsstelle für einen begrenzten Zeitraum vom 01.10.22 bis April 2023 geschaffen. Die Stelle wird mit 750,00 € monatliche Sonderleistung bezuschusst.
Kennt sich hier jemand mit der St- und SV-Pflicht aus?
Guten Tag und hoffentlich hat jemand Zeit mal drüber zu denken
Babs
Gelöst! Gehe zu Lösung.
lt. dem VDEK ist die Sonderleistug steuerberfreit - Siehe Frage 9
Hallo und vielen lieben Dank für die Recherche,
wir haben die Infos vom BWKG - evtl. finde ich dann noch heraus wie die Sonderzahlung in 2023 abgerechnet wird, da die Steuerbefreiung nur noch in 2022 gelten soll.
Schönen Tag und hoffentlich ein cool down nach der Lohnabrechnung.
Babs