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Auswertung 521 kann nicht gelöscht werden

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letzte Antwort am 25.08.2020 14:00:32 von Verena_Heinlein
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babs
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 5
341 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich arbeite mit Lodas.

 

Wir bekommen schon den zweiten Monat ein Paket mit tausenden Seiten von DATEV, Auswertung 521.

 

Ich arbeite in einem Unternehmen und die Auswertung ging an den Steuerberater. Der Steuerberater weiß von nichts, ich habe die Auswertung auch nicht bestellt.

 

Die Mandantenauswertungen, die ich bearbeiten gehen, enden bei 520.

 

Hoffentlich kann mir vor der nächsten Lohnabrechnung jemand einen Tipp geben.

 

Lieber Gruß

Babs

 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 5
319 Mal angesehen

Hallo Babs,


hierbei handelt es sich um die Auswertung 520 - Personalstammdaten. Wenn diese Auswertung nicht monatlich gedruckt und versendet werden soll, schlüsseln Sie unter Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Standardauswertungen bei Auswertung 520 im Ausgabefach Rückübertragung aus RZ Bei Termin können Sie SE wählen. SE bedeutet, dass die Auswertung nur mit der Stammdaten-Einreichung erstellt wird, d. h. wenn Neueingaben und/oder Änderungen im Rechenzentrum verarbeitet wurden.

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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babs
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 5
307 Mal angesehen

Lieber Herr Stein,

 

danke, dass ich so schnell eine Rückmeldung erhalten habe.

 

Eventuell bin ich mal versehentlich mit der Maus ins falsche Feld geklickt. Das ist ja schon manchmal sehr gefährlich, vor allem bei zwei Bildschirmen wenn die Maus auf dem anderen Bildschirm ist.

 

Liebe Grüße

 

 

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Sandra6
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 5
229 Mal angesehen

Hallo,

 

wir haben das gleiche Problem.

 

Ich habe am 11.08.2020 in der Auswertungssteuerung/Standardauswertung/ bei der Auswertung 520 Rückübertragung aus RZ mit Termin SE hinterlegt.

 

Trotzdem wurden uns bei Neuanlagen am 17.+18.08.2020 die Auswertungen per Post zugeschickt.

 

Hilft es, wenn ich bei der Auswertungssteuerung den Termin AB hinterlege bzw. werden die Mandantendaten erst mit der Echtabrechnung geändert?

 

Können Sie mir weiterhelfen?

 

Mit freundlichen Grüßen

Sandra Biker

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 5 von 5
195 Mal angesehen

Hallo Frau Biker,


ist die Auswertung 520 mit Rückübertragung aus RZ (KRÜ) hinterlegt und auch im Rechenzentrum so gespeichert, darf kein Druck der Auswertung mehr erfolgen.


Um genauer prüfen zu können, weshalb die Auswertung per Post verschickt wurde, benötige ich weitere Angaben. Bitte wenden Sie sich dazu über einen anderen Servicekanal an uns.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 25.08.2020 14:00:32 von Verena_Heinlein
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