Hallo !
Mein Mandant hat einen AN, der seit 28.05. krank ist. Er erhielt seit 01.04. 100% KUG.
d.h. er ist während KUG erkrankt und erhält normal KUG weiter und die Erstattung kommt von der Agentur für Arbeit richtig?
Nach 6 Wochen habe ich Krankengeld bei Krankheit oder Kur geschlüsselt ab 09.07.
Die Krankenkasse sagt nun, dass die Unterbrechungsmeldungen vor dem Krankengeld fehlen.
Ich soll jetzt die Unterbrechung bis 08.07. korrigieren.
Die Krankenkasse hat auch gesagt, dass die Erstattung nicht von der Agentur für Arbeit kommt sondern ein Antrag an die Krankenkasse gestellt werden muss. Aber das ist doch nicht richtig oder?
Es wird doch nur ein Antrag an die KK gestellt, wenn der AN vor KUG krank war..
Kann ich evtl. Unterbrechungsmeldungen an die Krankenkasse senden ohne einen AAG Antrag zu erstellen?
Ich bin total überfragt..
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ist ein Arbeitnehmer während des Kug-Ausfalls erkrankt, erfolgt die Erstattung des Kug über die Bundesagentur für Arbeit
Wenn Sie die Fehlzeit Kranken(tage)geld bei Krankheit oder Kur erfasst haben, wird eine Unterbrechungsmeldung bei einem vollem Kalendermonat ohne Entgelt erzeugt.
Durch die Fehlzeit wird auch eine EEL-Meldung an die Krankenkasse übermittelt. Prüfen Sie bitte, ob bei der erfassten Fehlzeit auf der rechten Seite im Register Besonderheiten der Gewährungszeitraum und im Feld Art des Kurzarbeitergeldes Konjunktur-Kurzarbeitergeld hinterlegt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo ,
ich hatte meinen Fehler gefunden. Es lag daran, dass ich in den Fehlzeiten KUG-krank geschlüsselt hatte.
Und das ist ja auch falsch bei während KUG krank.
Jetzt habe ich aber das Problem, dass der Mindestlohn nicht stimmt.
Ich habe hier mal die Auswertung 102 angehängt. Ich verstehe auch nicht, warum das Programm nun eine Aufstockung auf vollen Monat dort rauf packt?
In der Auswertung 100, sagt mir das Arbeitsamt nun auch, dass der Mindestlohn nicht stimmt. Es wird ja gerechnet Sollentgelt - Istentgelt : ausgefallene Stunden..
Ich bin schon wieder überfragt.. Wie rechne ich denn die Kug Stunden ab, damit das mit dem Mindestlohn hin kommt? Der obere AN arbeitet im Monat ohne Kurzarbeit 54h und der untere AN (das ist der mit dem Krankengeld ab 09.07.) hatte 51h im Monat gearbeitet. Der untere hat einen vollausfall Kug gehabt und der obere arbeitet 4h die Woche.
Hallo,
die Aufstockung auf vollen Monat wird immer dann ausgewiesen, wenn Sie Kurzarbeit abrechnen und der Arbeitnehmer unterbrochen ist. Dies entspricht dem ausgefallenen Entgelt aufgrund der Unterbrechung.
Zum Thema Mindestlohn bei der Abrechnung von Kug-Stunden möchten wir uns gern mit Ihnen Ihre Daten ansehen. Wenden Sie sich bitte hierfür über einen anderen Servicekanal an uns.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Frohmeyer,
das irritiert mich mit der Auswahl "Prüfen Sie bitte, ob bei der erfassten Fehlzeit auf der rechten Seite im Register Besonderheiten der Gewährungszeitraum und im Feld Art des Kurzarbeitergeldes Konjunktur-Kurzarbeitergeld hinterlegt sind."
Es ist ja weder Konjunkur- noch saisonbedingte Kurzarbeitergeld.
Mit freundlichen Grüßen
Babs
@babs schrieb:
Es ist ja weder Konjunkur- noch saisonbedingte Kurzarbeitergeld.
Es gibt aber nur das Eine oder das Andere (mal von der "Sonderform" Transfer-KUG abgesehen). Die AOK hat dies hübsch zusammengefasst:
Lieber Herr Lutz,
man sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht.... danke, wir haben ja ein Konjunkturproblemt wegen "Corona".
Vielen Dank für die umgehende Antwort und Lösung eines Problems.