Moin, eine Frage hierzu: Die Datev verweist in Dokument Nr. 1005927 auf das "BMF-Schreiben vom 19.04.2013 GZ IV C5 – S 2334/11/10004 DOK 2013/03564989 unter Rn. 4 Satz 2", wonach der Gehaltsverzicht max. auf den geldwerten Vorteil begrenzt wird. Im Datev- Beispiel sind dies dann statt € 100,00 Gehaltsverzicht nur noch € 7,00 Gehaltsverzicht, in Höhe des geldwerten Vorteils. Diese Begrenzung nehmen Sie nicht vor, wenn ich dies in Ihrem Beispiel richtig sehe. Hier werden € 90,86 als Gehaltsverzicht und € 8,00 als Privatfahrt abgerechnet. Ohne Deckelung des Gehaltsverzichtes. Haben Sie hierzu eine andere Grundlage als die Datev gefunden? Besten Dank im Vorfeld!
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