Liebe Community,
wir haben Aufzeichnungserleichterungen für Gesundheitsförderungsmaßnahmen beantragt, welche das Finanzamt auch gewährt hat.
Allerdings mit dem Zusatz:
„Die Möglichkeit zur Nachprüfung ist gem. R 41.1 Abs. 2 Satz 2 der Lohnsteuerrichtlinien nur dann gegeben, wenn die Zahlung der Bezüge und die Art ihrer Aufzeichnung im Lohnkonto vermerkt werden“.
Dies hebelt ja die im Satz vorher gewährte Aufzeichnungserleichterung m. E. direkt wieder aus.
Bestehen Erfahrungswerte, wie dieser geforderte Vermerk im Lohnkonto in LODAS unbürokratisch gesetzt werden kann?
Lieben Dank für Eure Hilfe!
Petra