Guten Morgen zusammen, ich weiß nicht wie der Ablauf in anderen Kanzleien ist, aber in denen ich bisher gearbeitet habe (und so händele ich es auch) wurde die Rechnung bei Abschlusserstellung erstellt und dann erst nach Besprechung (oder Versand des Abschlusses) übermittelt. Es kann also sein, dass die Rechnung weit vor Versand "fertig" ist. Derzeit händele ich das so, dass ich die E-Mail mit der Rechnung abfange (also den E-Mail-Empfänger händisch auf mich selbst ändere) und die Rechnung dann erst nach Besprechung versende. Nicht toll, aber ein klassischer DATEV-Würgaround. Häufig finde ich auch noch Fehler in der Rechnung (alte "Objektbezeichnungen" sind da gerne genommen), da die Vorschaumöglichkeiten im EO-Classic ja so richtig toll sind (@DATEV: das war Ironie!), und kann die Rechnung dann direkt korrigieren. So wie ich das E-Rechnungs-Ding bis jetzt verstanden habe, ich die Rechnung nach Druck weg, und ich habe dann den Mandanten am Telefon. Warum ohne Not der Zugferd-Prozess für Neumandanten dieses Jahr schon abgeschafft wurde, erschließt sich mir auch nicht. Solange das von DATEV nicht angepasst wurde, werde ich ohne gesetzlichen Zwang das E-Rechnungs-Ding nicht verwenden. Notfalls suche ich mir einen anderen Anbieter, das Rechnungsprogramm (das ich so seit 1999 !!!! kenne) ist eh kaum noch zumutbar. Wer schon mal Rechnungen mit anderen Programmen (ich kenne Sevdesk) geschrieben hat, weiß wie schnell und komfortabel es heute gehen könnte... Das waren meine 50cent zu dem Thema, ich denke nicht das es in Nürnberg jemanden interessiert.
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