Sehr geehrter Herr Rudolph, werte Community, sie ist vollbracht, die Heldentat (Mozart, Zauberflöte): Nachdem ich mich für meinen Musterfall (E-Bilanz 2021 für Einzelunternehmung) von der Absicht, dazu eine Einheitsbilanz übermitteln zu wollen, gelöst und die bis dahin unbearbeiteten Fehlerhinweise ganz am Ende des E-Bilanzassistenten abgearbeitet habe, konnte ich tatsächlich übermitteln. Hemmnisse waren individuelle ZOT (die durch eine Standard-ZOT ersetzt werden mußte) und vor allem fehlende Angaben im steuerlichen BVV. Es ist mir zwar unklar, weshalb diese Angaben, die aus der Bilanz als Kapitalkontenfortschreibung ohnehin ersichtlich sind, nochmals händisch eingegeben werden müssen, aber diskutieren wir nicht um Gesslers Hut oder Sinn und Unsinn von sogenannten Fachbegriffen.. In praktischer Sicht ist zu fragen: Warum werden die Fehlerhinweise am Ende des E-Bilanzassitenten in einem so merkwürdigen Format angezeigt und ebenso merkwürdig im Querformat ausgedruckt? In meinem Fall fanden sich die hinteren Zeilentexte auf der Ausdruck-Rückseite, ohne daß man erkennen konnte, zu welcher Zeile bzw. zu welchem Fehlerhinweis diese Textbruchstücke gehören sollten. Warum bietet der E-Bilanzassitent keine praktikable, d. h. naheliegende Möglichkeit des Protokollausdrucks? Es ist reichlich umständlich, sich dazu erst durch die Dok. 1036481und 9277221 durchzuarbeiten, um dann festzustellen, daß in Dok. 1036481 stets nur von "Protokoll anzeigen" die Rede ist. Erst in Dok 9277221 S. 3 ganz unten findet man dann einen Hinweis, wie das Protokoll ausgedruckt werden kann. Die dort angegebenen Symbole (Drucker bzw. Diskette) sind allerdings in der Protokollanzeige ganz unten ganz rechts nahezu versteckt. Der frustrerte Nutzer verzweifelt am leeren rechten Teil des Bildschirms und fragt sich, ob die erlösenden Buttons "Drucken" bzw. "Speichern" nicht dort auffällig hätten untergebracht werden können. Überhaupt: Protokoll. An anderer Stelle hatte ich gelesen, daß der Wunsch nach einem Protokoll mit Ausweis der übermittelten Bilanzdaten Schwierigkeiten bereitete oder wohl nicht efüllbar war. Ich habe mich deshalb von vornherein mit dem Übermittlungsprotokoll und einen Ausdrick der Datenvorschau für meine )Papier-) Akten begnügt. Dennoch: Auch insoweit scheint der E-Bilanzassistent ergänzungsbedürftig. Die Möglichkeit, die übermittelten Daten ohne weitere Hilfsmittel lesbar ausdrucken zu können, erscheint mir nach wie vor als ein unverzichtbares Muß. Für meinen Musterfall 2022 hoffe ich, daß es für die weiterhin gewollte Einheitsbilanz ausreicht, wenn ich nach Eröffnung des JA 2022, aber vor Abschlußbuchungen usw. versuche, in den Grunddaten Rechnungswesen auf Einheitsbilanz umzustellen. Ich hoffe sehr, daß dann nicht die Einstellungen 2021 "Steuerbilanz" bzw. "Steuerrecht" blockierend im Wege stehen. Freundliche Grüße jwd
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