"Es wird allerdings (je nachdem, wie die Zahlungen ausgeführt werden) eine neue Zahlungsdatei erstellt - diese darf aber NICHT ausgeführt werden, da die Mitarbeiter das Gehalt sonst doppelt bekommen haben." Ich überweise nicht aus dem System heraus von daher passiert dies schonmal nicht. "Wenn man die bisherigen Auszahlungen als Abzug im Nettobereich erfasst (z.B. mit einer Abzugsart "bereits erhalten"), hat man eine (zusätzliche) Kontrolle, ob der Auszahlungsbetrag tatsächlich identisch ist, da in dem Fall die Auszahlungen jeweils € 0,00 betragen muss." Dies hatte ich manuel überprüft bei den 3 Mitarbeitern. Auszahlugnsbetrag ist gleich. "Und wenn die Mitarbeiter die erste Abrechnung auch erhalten haben, ist dann auch klar, dass keine weitere Auszahlung erfolgt. " Genau das ist der Punkt den ich meine! Es liegt nun 2x die Abrechnung Juni beim Mitarbeiter vor. Damit es später irgendwann nicht zu Verständissfragen kommt weil man den Vorgang vergessen hat, kann die ersten Juni Abrechnung von den Mitarbeitern doch weggeschmissen werden oder nicht ? Schlussfolgerung, beim nächsten mal den Auszahlungsbetrag ins Minus setzen für Kontrolle und die 1. Abrechnugn müsste dann auch nicht weggeschmissen werden. Grundsätzlich war diese Widerabrechnung aber nicht verkehr ?!
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