Nach Installation der Version 11.8 habe ich die Fahrzeugart vom bestehende Firmenrad unter Mandantendaten -> Organisationseinheiten -> Firmenwagen / Firmenrad -> auf "Firmenrad bis 25km/h§ geschlüsselt sowie die Bemessungsgrundlage auf "viertel Bruttolistenpreis".
Bruttolistenpreis ist: 1.399€
Des weiteren habe ich die Stammlohnarten 810 und 811 angelegt und die Konten ergänzt unter Mandantendaten -> Finanzbuchführung -> Buchungsbeleg Kontenverwaltung -> Sonstige Konten
Wenn ich nun eine Probeabrechnung durchführe hab ich eine anderer Abrechnung als wie bis zum 31.12.2021. Es fehlt die Stammlohnart für die Privatfahrten und es taucht stattdessen die 811 auf mit einem niedrigeren Wert, was mache ich falsch ?
Abrechnungen bis 12/2021:
Brutto-Bezüge:
001 Gehalt
202 Gehaltsumwandlung Jobrad -176,40€
873 Privatfahrten 13,00€
Netto-Abzüge:
9994 Sachbezug -13,00 €
Abrechnungen ab 01/2022:
Brutto-Bezüge:
001 Gehalt
202 Gehaltsumwandlung Jobrad -176,40€
811 Firmenrad ST + SV pfl. 3,00€
Netto-Abzüge:
9994 Sachbezug -3,00€
Bei der neuen Abrechnung ist nichts falsch. Sie ist richtig. 🙂
Vorher wurde ja nicht von einem 1/4 des Bruttolistenpreises ausgegangen für die Privatfahrten. Das war nicht korrekt.
1399 : 4 = 349,75
abgerundet auf volle Euro = 300,00
1% davon = 3,00
Guten Morgen dersun,
Sie müssen den vollen Bruttolistenpreis im Januar 22 eintragen.
Wenn Sie dann noch die Lohnart 811 in Privatfahrten umbenennen, dann erhalten Sie dasselbe Ergebnis wie im Dezmber.
Gruß
OLJA
Wenn ich statt "viertel Bruttolistenpreis" -> " vollen Bruttolistenpreis" nehme erhalte ich die Abrechnung wie Sie bisher war, mit 13€. Die Frage: ist bzw. war das die ganze Zeit falsch ? Was muss ich denn nun eintragen bei Bemessungsgrunlage Lohnsteuer? vollen oder viertel ?
hallo dersun,
bis Ende 2021 hat man als Bemessungsgrundlage für Pedelecs, einen Viertel des Bruttolistenpreises eingetragen. Damit wurde der geldwerte Vorteil lohnsteurlich korrekt erfasst. Als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist 1 % des Bruttolistenpreises heranzuziehen. Automatisch wurde jedoch nur ein Viertel der Umsatzsteuer berechnet. Umsatzsteuerlich musste somit jeden Monat bzw. einmal im Jahr in der Finanzbuchhaltung eingegriffen werden.
Ab 2022 müssen Sie den vollen Bruttolistenpreis angeben und dann für die Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer ein Viertel angeben. Damit ergibt sich bei der Abrechnung lohnsteuerlich der gleich Ansatz wie im vergangenen Jahr. Zusätzlich wird die Umsatzsteuer nun korrekt erfasst. Ein Eingreifen der Finanzbuchhaltung ist nun nicht mehr notwendig.
Gruß
OLJA
@OLJA Das Firmenfahrrad wurde 04/2020 mit dem vollen Bruttolistenpreis eingetragen.
Wenn ich das richtig verstehe ist dies falsch und es hätte nur 1/4 eingetragen werden dürfen, wie oben in der Berechnung von @pogo . Folglich ist ab 01/22 "viertel" als Bemessungsgrundlage korrekt (->3€).
Bedeutet es müssen die Abrechnungen 04/2020 -> 31/2021 korrigiert werden?! Mit der neuen Version kann ich ja in 04/2020 springen hier die Änderung von voll auf viertel vornehmen und es würde eine Nachberechnung ausgelöst werden, korrekt ? Muss noch etwas korrigiert werden?