Wir übernemen unserern Auszubildenden zum 13.06.2017 (Ausbildungsende 12.06.2017). Ich möchte Ihn nicht unter einer neuer Personalnummer anlegen sondern die aktuelle weiterführen. Wann ändere Ich Arbeitnehmertyp, Personalgruppe, Eintragung "Tatsächliches Ende der Ausbildung" und die Lohnart? Vor der Juni Abrechnung? Wie bekomme ich beide Lohnarten (Ausbildungsvergütung 01.-12.06. und Gehalt 13.-30.06) in die Juni Abrechnung und wie Rechne ich das auseinander? Ausbildungsvergütung 800 € brutto / Gehalt 2300 € brutto.
Wird die Ausbildungsvergütung anteilig berechnet wenn ich das Ausbildungsende eintrage? Dann könnte ich das Gehalt über die Bewegungsdaten ja einmalig eintragen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Weißer,
den Arbeitnehmertyp und die Personengruppe ändern Sie mit der Juli-Abrechnung. Auch wenn das Ausbildungsende der 12.06.17 war, darf der gesamte Monat als "Auszubildender" an die Rentenversicherung gemeldet werden. Die Ab-/Anmeldung bei der Krankenkasse wg. Personengruppenwechsel erfolgt dann zum 30.06./01.07.2017.
Das Ausbildungsende sollten Sie mit der Juni-Abrechnung erfassen.
Die anteiligen Entgelte müssen Sie manuell ermitteln und über Bewegungsdaten (ggf. als Abzug) erfassen.
Ob Sie nun im Juni
ist letztlich "Geschmackssache". Wichtig ist in jedem Fall, das der richtige Betrag erfasst wird. Und dies muss in allen Fällen manuell ermittelt und manuell erfasst/angepasst werden.
Viele Grüße
Uwe Lutz
PS: Empfehlung ist hierbei: In jedem Fall eine Probeabrechnung durchführen, damit die Beträge vorab kontrolliert werden können!
Danke für die Ausführliche Antwort - soweit alles klar. Ich würde den Festbezug rausnehmen und im Juni dann beide Lohnarten über die Bewegungsdaten erfassen. Wert, BS: 2, LA: 200 Gehalt / Ausbildungsvergütung, PersNr. - korrekt?
Kann ich die Anteiligen Beträge mit der Dreißgstel Methode errechnen?
Hallo Frau Weißer,
das würde ich so umrechnen, wie dies in den Mandantendaten für Teilmonate hinterlegt ist. Also in LODAS unter Mandantendaten - Arbeitszeiten - Regelmäßige/Feste Arbeitszeit.
Solange dort nicht die monatlichen Arbeitstage geschlüsselt sind, sollte die Umrechnung mit 30 Tagen passen, da im Juni 30 Tage und Kalendertage ja identisch sind.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Bei "Umrechnung der Festbezüge" ist "Betrag x zu bez. Arbeitstage / mtl. Arbeitstage" geschlüsselt.
Also rechne ich mit den Arbeitstagen und nich pauschal 30 ?
Betrag x 8 / 22 (01.-12.06)
und
Betrag x 14 / 22 (13.-30.06)
Hallo Frau Weißer,
das würde ich dem Fall empfehlen, da dies bei einem Austritt zum 12.06. bzw. Eintritt zum 13.06. auch so umgerechnet worden wäre.
Und ich gehe mal davon aus, dass sich bei der Einrichtung des Programms jemand etwas bei der Schlüsselung gedacht hat, da dies nicht der Standard ist.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Ok, vielen Dank!
Viele Grüße