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Abrechnung mit KUG korrigeren (gekündigter Mitarbeiter mit KUG abgerechnet)

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letzte Antwort am 12.11.2020 10:40:33 von kleinerotehexe
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dersun
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Ich habe bei einer gekündigten Mitarbeitern KUG abgerechnet. Wie ich heute von der Agentur für Arbeit erfahren habe ist dies falsch. Daher soll ich die Abrechnungen 07/2020 und 08/2020 korrigieren. Die Mitarbeiterin ist zum 31.08.2020 ausgeschieden.

 

Wie erstelle ich nun eine Korrektur und rechne das "normale Gehalt" ab ?

 

Wenn ich die Std. aus der Erfassungstabelle im Monat 07 und 08.2020 rauslösche und den jeweiligen Monat wiederabrechnen (einzelner PNR) will kommt die Fehlermeldung: "Sie haben Arbeitnehmer ausgewählt, für die in der Probeabrechnung aufgrund des Beschäftigungszeitraumes keine Auswertungen erstellt werden konnten."

 

greese
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Moin,

 

du musst unter:

Erfassungstabellen -> "Nachberechnung Standard" gehen. Dort die vermeintlichen KUG-Stunden mit - vorweg, für den jeweiligen Monat, eingeben.

 

So sieht die Tabelle (i. d. R.) aus:

 

MM/JJJJPers-Nr.BSWertLA
07/202000001-0000410
08/202000001-0000410

 

Das Löschen der Werte in der Tabelle, in dem ursprünglichen Bearbeitungsmonat löscht die Werte nicht im Lohnkonto, sondern nur in der Ansicht.

 

Viel Erfolg.

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dersun
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Vielen Dank, das klappt soweit. Eine Frage noch. Ich habe 09/2020 bereits abgerechnet. Wenn ich das im 09/2020 unter "Nachberechnung Standard" eintrage und es mit Wiederabrechnung einzelner PNR mache wird für 07 und 08 die Nachberechnung gemacht und 09/2020 eine leere Abrechnung erstellt. Kann ich das irgendwie unterbinden das er eine leere Abrechnung in 09/2020 für die Mitarbeiterin erstellt?

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greese
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Was genau ist mit leerer Abrechnung gemeint? Eine Nullabrechnung?

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dersun
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Er gibt mir eine 09/2020 Abrechnung aus mit Leerem Brutto-Bezüge Feld und auch Netto-Bezüge-Feld ist leer. Es sind nur die Angaben von der Mitarbeitern zu sehen, genommene Urlaubstage und die SV und Steuer Gesamtbeträge unten links sind aufgeführt.

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dersun
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Er gibt mir eine 09/2020 Abrechnung aus mit Leerem Brutto-Bezüge Feld und auch Netto-Bezüge-Feld ist leer. Es sind nur die Angaben von der Mitarbeitern zu sehen, genommene Urlaubstage und die SV und Steuer Gesamtbeträge unten links sind aufgeführt.

 

Ich würde dies nun mit dem Monat 10/2020 korrigieren, dann kommt für 10/2020 wahrscheinlich auch eine Leere Abrechnung, ist das schlimm oder falsch ?

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kretzschmarnetzhammer
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Hallo dersun,

 

ja, für 10/2020 kommt auch eine Null-Abrechnung raus.

Das ist weder schlimm, noch falsch. Das ist einfach so, weil der Sachverhalt in 10/2020 abgerechnet wurde.

Ich glaube das kann man auch nicht unterdrücken.

 

Viele Grüße

fraua
Aufsteiger
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Hallo,

 

wir haben jetzt auch einen Mitarbeiter, der von sich aus gekündigt hat, z.B Kündigung vom 02.09.20 zum 31.10.20. 

 

Ich habe den Mitarbeiter ganz normal weiter mit 50% KUG abgerechnet. Ist dies falsch?? 

 

Weil Sie ja die Monate korrigieren?

 

Würde mich über eine kurze Antwort freuen. Vielen Dank.

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dersun
Einsteiger
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Hallo fraua,

wir haben nach dem Antrag einen Rückruf von der Agentur für Arbeit erhalten. Es hieß ab dem Tag der Kündigung, bei Ihnen dann der 02.09.20, darf keine Kurzarbeit mehr abgerechnet werden.

 

 

pogo
Meister
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Hinweise zum Antragsverfahren

 


12.3 Gekündigte Arbeitnehmer/-innen; Aufhebungsvertrag

 

Personen, deren Arbeitsverhältnis gekündigt oder aufgehoben ist, kann kein Kug gewährt werden (vgl. auch Nr. 8.0). Da eine Kündigung nur wirksam ist, wenn sie schriftlich erfolgt (§ 623 BGB) und der Person zugegangen ist (§ 130 Abs. 1BGB), entfällt der Anspruch auf Kug bei


• Übergabe des Kündigungsschreibens mit dem darauffolgenden Tag
• Zusendung des Kündigungsschreibens durch Brief 3 Tage nach der Absendung des Kündigungsschreibens (Tag der Absendung wird nicht mitgerechnet)
• Abschluss des Aufhebungsvertrages mit dem Tag nach Abschluss des Aufhebungsvertrages.


 

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kretzschmarnetzhammer
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Kann ich genau so bestätigen. Diese Info habe ich auch von der AfA erhalten und auch so umgesetzt. 🙂

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fraua
Aufsteiger
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Vielen Dank für die schnellen Antworten 🙂

 

Rechnen Sie auch mit Lodas ab und haben Sie dann mit LA 544/BS1 die zuviel berechneten Stunden korrigiert über Nachberechnung und diese Stunden noch mit Minuszeichen und LA 410/BS 1 eingegeben?

 

 

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dersun
Einsteiger
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Ich arbeite mit LODAS. Ich habe das ganze über die Nachberechnung korrigiert, so wie es oben "greese" am 24.09.2020 erklärt hat.

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fraua
Aufsteiger
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Hallo,

dürfte ich nochmal um Hilfe bitten?

 

Ich habe jetzt die Korrektur durchgeführt. Der AN bekommt jetzt durch die LA 544 Steuer und sv-Abzüge, so dass er knapp 300 € Gehaltsüberzahlung erhalten hat. 

 

Ist dies so richtig?

 

Haben Sie diese Überzahlung dann schriftlich beim AN zurückgefordert, da er ja nicht mehr im Betrieb tätig ist.

 

Wäre sehr nett, wenn Sie mir hier nochmal weiterhelfen könnten. 

 

Vielen  Dank!

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kleinerotehexe
Aufsteiger
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Hallo,

 

wenn der Arbeitnehmer von sich aus kündigt kann, erhält er m.E. weiterhin Entgelt in Höhe von KUG (extra Lohnart), da er der Kurzarbeit ja zugestimmt hat und nicht besser gestellt werden sollte als ungekündigte Arbeitnehmer.

 

Nur wenn der Arbeitgeber kündigt oder m.E. ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird, ist kein KUG mehr möglich, da dadurch ja Kündigung verhindert werden sollen.

Man sollte hier aber immer einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.

 

Viele Grüße

Eva

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letzte Antwort am 12.11.2020 10:40:33 von kleinerotehexe
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