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Lohnart für steuerfreien KUG-Zuschuss

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letzte Antwort am 26.08.2021 14:24:22 von Verena_Heinlein
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pst_
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Hallo zusammen,

 

vor einigen Tagen wurde endgültig beschlossen, dass der KUG-Zuschuss rückwirkend steuerfrei ist.

Wie setzt ihr das um? Legt ihr eine neue Lohnart an die steuer- und sozialversicherungsfrei ist? Oder wartet ihr, bis Datev es umsetzt? 

 

Viele Grüße

Peggy

 

Uwe_Lutz
Überflieger
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Für LODAS folgt am 12.06.2020 ein Service-Release, die u.a. auch diesen Punkt beinhaltet. Genauere Informationen liegen hierzu noch nicht vor.

 

Ohne das Service-Release werden Sie dies nicht selbst umsetzen können, da der Zuschuss zwar steuerfrei ist, aber unter Progressionsvorbehalt steht und auch so auf der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt werden muss. Und hierfür gibt es aktuell noch keine Lohnart...

pst_
Beginner
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Super, vielen Dank für die schnelle Antwort.

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 


mit dem Service-Release Lodas V.11.3., welches voraussichtlich zum 12.06.2020 erscheint, wird es für die Abrechnung des Kug-Zuschusses neue Lohnarten geben. Informationen zu den Lohnarten finden Sie auch im Dokument 1035533 unter Punkt 1.1.

 

Hierbei handelt es sich um: 

 

• 406 "KugZusch. st/sv-fr" für den steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschuss
• 407 "KugZusch.netto st/sv-pf" für den ggf. steuer- und sozialversicherungspflichtigen Teil des Zuschusses
• 408 "KugZusch.netto st-pfl" 

 

Wir werden informieren, sobald die neuen Lohnarten abgerechnet werden können.

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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BMayer
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@Wolfgang_Stein 

 

Die Lohnarten habe ich jetzt angelegt und Probeabrechnungen für April und Mai gemacht. Jetzt bekomme ich Fehlermeldungen bei den meisten MA, dass die Lohnart 852 und 853 Fahrkostenzuschuss angelegt werden soll, dabei haben diese MA gar kein Fahrtkostenzuschuss?

 

Der AG-Zuschuss wird mir auch nicht ausgewiesen. Normalerweise zahlt der AG 20 % von der Differenz zwischen Brutto-Soll und Brutto-Ist. Jetzt habe ich bei den Stammdaten 87 und 80 % hinterlegt. Warum kommt da kein Zuschuss raus? Weil wir sonst vom Brutto ausgehen und hier das Netto ausgerechnet wird? Wie kann ich hier vorgehen?

 

LG Bianca

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Bianca,


die Fehlermeldung zu den Lohnarten vom Fahrtkostenzuschuss wurde fälschlicherweise ausgegeben. Dieser Fehler ist im Rechenzentrum bereits behoben. 


Warum allerdings kein Zuschuss berechnet wird, müssen wir prüfen. Bitte wenden Sie sich über einen anderen Servicekanal an uns.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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dersun
Einsteiger
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Hallo,

es heißt ja "wenn sie seit 03/20 den steuerpfl. AG-Zuscvhuss zum Kug mit der 415 abgerechnet haben, müssen Sie die Abrechnung über eine Nachberechnung korrigieren.

 

Wenn ich im 03/20 nun den Haken für Autom. Berechnung Zuschuss KUG setze wird im 06/2020 eine automatisch NB für 03/20-05/20 erstellt.

 

Jedoch ist auf der Abrechnung dann Gehalt, KugZusch. st/sv-fr, KUG und Zuschuss zum KuG aufgeführt.

( 2 x Zuschuss )

 

Auf der 06/2020 Abrechnung taucht bei Netto-Bezüge dann " aus NB 03/2020 …. " auf.

 

Das kann doch nicht richtig sein oder ? Ein erhöhtes Gesamt Brutto und die Zusätzliche Auszahlung ?

Das gleiche passiert auch wenn ich die Automatisch Nachberechnung weg lasse und die 406 KugZusch. st/sv-fr über Nachberechnung eingebe.

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BMayer
Einsteiger
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@dersun 

 

du musst zuerst die Beträge, die Du vorher über die 415 abrechnet hast wieder mit 415 ins Minus setzen.

 

Dann müsste eigentlich nur noch der richtige Zuschuss über 406 abgerechnet werden.

nicolewolff
Beginner
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Guten Morgen,

 

ich bin gerade dabei die Abrechnungen April und Mai zu "korrigieren".

Stammlohnart 415 ist ins Minus gebucht. Dann die 406 eingerichtet in die Erfassungstabelle Standard. Hier entsteht nun auch eine Negative Lohnsteuer. Der Betrag wird aber jedoch nicht zur Auszahlung verwendet. Habe ich einen Denkfehler??

Betrifft bei mir hier 2 Mitarbeiter die überhaupt nur den Kug Zuschuss durch den Arbeitgeber erhalten haben.

 

Ich danke euch 😉

 

Viele Grüße

Nicole Wolff

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Wolff,


wurde die Stammlohnart 415 eventuell steuerpflichtig abgerechnet? 


Welcher Betrag wird nicht zur Auszahlung gebracht? Der Wert, der mit der Stammlohnart 406 gebucht wurde?


Gerne sehen wir uns auch den Sachverhalt gemeinsam mit Ihnen an. Um die abgerechneten Werte und auch die negative Lohnsteuer jedoch prüfen zu können, müssen die Stammdatenschlüsselungen im Rechenzentrum recherchiert werden. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall über einen weiteren Servicekanal an uns.


Viele Grüße,


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Toffi-Fee
Einsteiger
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Hallo, ich würde diesen Thread gerne nochmal aus der Versenkung holen. Ich bin nämlich gerade bei für den Jahresabschluss 2020 das Lohnjournal mit der Fibu abzugleichen.

Zwischen den Kostenkonten 4110 etc. und der Summe der Bruttolöhne auf dem Lohnjournal gibt es Differenzen. Und zwar ist es genau der Zuschuss zum Kug. Dieser ist in der Fibu auf dem Konto 4110 gebucht, aber auf dem Lohnjournal nicht enthalten. Ich vermute, es liegt an der Steuerfreiheit. Jetzt habe ich bei lexinform gesucht nach den Buchungsvorschlägen zum Kug und habe auch ein Dokument gefunden, jedoch werden hier nur die Lohnarten 410 bis 413 genannt. Was ist mit den restlichen Lohnarten? Auf welche Konto buche ich die Lohnarten 406/415 Kug Zuschuss, wenn nicht auf 4110? Welche Datev-Empfehlung gibt es denn hier? Ich hab leider keine gefunden.

 

Diese hässliche Differenz zwischen Lohnjournal und Fibu kann ich nicht leiden. 😂

 

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


bitte entschuldigen Sie meine späte Rückmeldung. Wir können keine Buchungsvorschläge empfehlen. Sie haben in LODAS jedoch die Möglichkeit, die Kontenvorschläge aus den Standardkontenrahmen zu übernehmen.

Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich dazu mit Ihrer Finanzbuchführung abstimmen. 

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 26.08.2021 14:24:22 von Verena_Heinlein
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