Hallo, ich habe hier leider keine passende Antwort gefunden daher nochmals die Frage: Wie geht ihr mit abgelehnten KUG Anträgen von der Arbeitsagentur um? Korrigiert ihr die Abrechnungen und zahlt den Mitarbeitern ihr volles Gehalt nach, obwohl diese Kurzarbeit gemacht haben? Oder korrigiert ihr die Abrechnungen mit einem Entgelt in Höhe KUG welches steuer- und beitragspflichtig ist? Wie berichtigt ihr das, wenn auch noch zu 100% aufgestockt wurde? Die Ablehnungen erfolgten weil die 10% nicht erreicht wurden und bei einem anderen Fall, weil ein Mitarbeiter gekündigt wurde und dann kein Anspruch auf KUG besteht. Viele Grüße Peggy
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