Hallo Peggy, grundsätzlich muss der Mandant Rücksprache mit der Agentur für Arbeit halten und die individuellen Vereinbarungen aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder der gesonderten Zustimmung des Arbeitnehmers prüfen. In der Vereinbarung könnten Klauseln enthalten sein, die genau diesen Fall regeln. Was in diesen Fällen stattdessen abgerechnet werden muss, ist eine arbeitsrechtliche Fragestellung, die wir nicht beantworten können. Gern können wir bei der programmtechnischen Umsetzung der Nachberechnungen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen Kristin Frohmeyer Personalwirtschaft DATEV eG
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