Hallo,
ich habe hier leider keine passende Antwort gefunden daher nochmals die Frage:
Wie geht ihr mit abgelehnten KUG Anträgen von der Arbeitsagentur um? Korrigiert ihr die Abrechnungen und zahlt den Mitarbeitern ihr volles Gehalt nach, obwohl diese Kurzarbeit gemacht haben? Oder korrigiert ihr die Abrechnungen mit einem Entgelt in Höhe KUG welches steuer- und beitragspflichtig ist?
Wie berichtigt ihr das, wenn auch noch zu 100% aufgestockt wurde?
Die Ablehnungen erfolgten weil die 10% nicht erreicht wurden und bei einem anderen Fall, weil ein Mitarbeiter gekündigt wurde und dann kein Anspruch auf KUG besteht.
Viele Grüße
Peggy
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Peggy,
grundsätzlich muss der Mandant Rücksprache mit der Agentur für Arbeit halten und die individuellen Vereinbarungen aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder der gesonderten Zustimmung des Arbeitnehmers prüfen. In der Vereinbarung könnten Klauseln enthalten sein, die genau diesen Fall regeln.
Was in diesen Fällen stattdessen abgerechnet werden muss, ist eine arbeitsrechtliche Fragestellung, die wir nicht beantworten können.
Gern können wir bei der programmtechnischen Umsetzung der Nachberechnungen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG