@irisla schrieb: Aber konkret nochmal die Frage, wenn der Mdt die E-Rechnung per Upload Mail direkt in DUO hochlädt, benötigt er auch zwingend Belege online, richtig? Ja, dafür braucht er Belege online. Ohne Belege online keine Upload-Mail. Hier vllt. noch wichtig: XRechnungen lassen sich nicht mit Upload-Mail hochladen. Wenn der Mdt. Belege online hat, muss er aber fürs lesen und weiterverarbeiten nicht zwangsläufig die E-Rechnungsplattform nutzen - ist das richtig? Solange noch keine Pflicht besteht E-Rechnungen über eine Plattform zu empfangen, reicht aktuell Belege online - hier werden die E-Rechnungen auch visualisiert. Wenn er andere Netzwerke wie Peppol etc. nutzt, mag die E-Rechnungsplattform dennoch interessant für ihn sein.
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