@metzger schrieb: Die Krankenkasse meldet eine AU zurück. Es ist aber keine eAU Abfrage erfolgt... Das ist m.W.n. nicht möglich, da eine Rückmeldung nur nach einer Abfrage erfolgt. Da die Krankenkassen die Daten den Arbeitgebern oder den lohnabrechnenden Stellen nicht automatisch zur Verfügung stellen, müssen diese die eAU rechtzeitig vor der Berechnung der Löhne abrufen. Pull-Verfahren: Planen Sie einen zeitlichen Puffer ein Wenn Ihre Kanzlei den Lohn für Ihre Mandanten abrechnet, empfehlen wir Ihnen, die Daten einige Tage vor der Abrechnung abzurufen. In der Regel besteht eine Attestpflicht ab dem vierten Tag der Erkrankung. Erst nach dieser Frist können Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über die DATEV-Lohnprogramme LODAS oder Lohn und Gehalt elektronisch anfordern https://www.datev-magazin.de/produkte-services/bye-bye-gelber-zettel-93070#:~:text=Pull%2DVerfahren%3A%20Planen%20Sie%20einen%20zeitlichen%20Puffer%20ein&text=In%20der%20Regel%20besteht%20eine,Lohn%20und%20Gehalt%20elektronisch%20anfordern.
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