Hallo, liebe Community, aus dem letzten Jahr 2022 haben sich 136 Überstunden angesammelt. Da sie nicht ausgezahlt werden können, sollen sie ab 10/2023 in ein Wertguthaben fließen, welches für ein Sabbatjahr in 2024 genutzt werden soll. Das laufende Brutto wird um 30% gemindert und sieht in der Abrechnung gut aus. Da die Überstunden bisher nicht erfasst wurden, habe ich diese als Einmalbezug in 10/2023 abgerechnet. Gleichzeitig habe ich mit SLA 368 den WGH Zuwachs in gleicher Höhe und mit SLA 202 den Einbehalt des WGH´s im Minus eingebucht. Zum Verständnis habe ich den Abrechnungsbereich angehängt. Nun erhalte ich eine Fehlermeldung: Negative SV-Brutti werden automatisch auf Null gesetzt, da keine negativen Beiträge zur SV berechnet werden. Sollten Sie negative Bruttobeträge erfasst haben, prüfen Sie Ihre Eingaben und führen ggf. eine Wiederabrechnung durch. Erfassen Sie über eine Nachberechnung den negativen Bruttobetrag in dem zu korrigierenden Monat. Das überzahlte Brutto und SV-Beiträge werden dann korrekt abgerechnet. Somit werden für das laufende Gehalt von 2.877,- € keine SV-Beiträge bezahlt, sondern nur für den Einmalbezug. Verstehe ich nicht. Wo liegt mein Denkfehler? Nun meine Fragen: Ist die Abrechnung des Einbehaltes als laufender monatlicher Bezug richtig? Kann die Fehlermeldung in diesem Fall ignoriert werden oder gibt es eine andere Variante?
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