Hallo zusammen, folgendes Problem:
ein Neuvertrag wurde im Januar fehlerhaft abgerechnet, der automatische AG-Zuschuss war nicht enthalten. Es erfolgte durch den AG eine abrechnungsunabhängige Zahlung vorab an das Versicherungsunternehmen. Mit der Februar-Abrechnung erfolgte die Korrektur für Januar und die Nachzahlung des AG-Zuschusses von 01/2022.
In der Buchhaltung haben wir nun die Überzahlung zu stehen und ich müsste über die Lohnabrechnung die Überweisung an das Versicherungsunternehmen kürzen.
Für den Mandanten werden die Zahlungsdaten bei der Bank bereitgestellt, da er Sammelüberweisung hat und nur auf dem Begleitzettel unterschreibt.
Wie kann ich den AG-Zuschuss zurückholen? Wenn ich einen Monat den Zuschuss unterbreche, fehlt mir die Verbindlichkeit in der Buchhaltung.
Im voraus vielen Dank für die Hilfe.
Hallo Jean55,
ich würde bei der BAV die Zahlungsart auf "Lastschrift" ändern und die Beträge so lange manuell überweisen, bis alles bereinigt ist. Dann würde ich wieder auf "Überweisung" umstellen.
Viele Grüße
Sailor
Vielen Dank für den Hinweis, klingt nachvollziehbar, werde ich bei der nächsten Abrechnung ausprobieren.
LG Jean55