Wie immer im Leben und im Steuerrecht , es kommt immer drauf an. Grundsätzlich und solche Fälle habe ich auch , AN wohnt im Ausland und arbeitet ausschließlich von dort aus- obacht auch nicht in Drittstaaten- dann ist das Ausland zuständig. Aber auch hier hole ich mir schon aus Haftungsgründen immer die Auskunft der GKV ein. Dann wird in aller Regel ein Büro im Ausland beauftragt habe ich auch in 2 Fällen wie beschrieben. Allerdings kann es passieren habe ich auch das nun ein Zweitjob im Inland als GGF sv frei begonnen wird und jetzt wird es etwas tricky. Daher habe ich mir abgewöhnt pauschale Antworten zu geben, da es immer in jedem Einzelfall zu unterschieldichen Konsequenzen im Steuer- und SV Recht führen kann- nicht muss.
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