Das dies nicht unbedingt immer richtig gemacht wird, das kann in der Praxis schon sein. Aber die ersten Fälle hierzu hatte ich bestimmt schon vor 10 jahren und ich hatte das dann mit der So erreichen Sie uns - GKV-Spitzenverband, DVKA abgeklärt und bin dann damals auch auf die Vereinbarung Brüssel -Bern gestossen und deren Gültigkeit im EU Bereich. Mein ich glaube erster Fall war in der Tat so Hauptbeschäftigung in der Schweiz - unstrittig- und in D ein Minijob, und Wohnsitz in D => Sozialabgaben Zuständigkeit D , folge der schweizer AG hätte in die dt. SV systeme einzahlen müssen, was weder der AG noch der AN wollte. Also Minijob schnell wieder aufgegeben. Inzwischen habe ich das mit Italien, Österreich, Spanien usw. durchexerziert. Praktisch ist es wenn man in der Tat die Beiträge an den AN auszahlen kann und dieser die Weiterleitung im jeweiligen Heimatland vornimmt.
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