Wir hatten mal einen Fall mit einem anderen Mandanten, bei dem ein slowenischer Mitarbeiter in Slowenien wohnte und von dort aus auch arbeitete. In diesem Fall mussten die Sozialversicherungsbeiträge auch an seine slowenische Krankenkasse abgeführt werden. Damals haben wir die Berechnung selbst durchgeführt und die Beiträge als Nettobezug in Abzug gebracht. Diese Vorgehensweise wurde bei einer Prüfung nicht beanstandet. Ich plane, dies auch in diesem Fall dann so zu handhaben, es sei denn, der Arbeitgeber wünscht, dass der Mitarbeiter dies selbst übernimmt. In diesem Fall werde ich auf die Vereinbarung zurückkommen. Vielen Dank an alle!
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