Hallo liebe Community,
ich habe einen AN, der möchte vom AG den Fahrkostenzuschuss erhalten anstelle einer reinen Lohnerhöhung vo 250 €. Meine Überlegung 50 € Sachbezug, 126,72 möglicher pausch. versteuerter Fahrkostenzuschuss (durch AG versteuert) und der Rest dann als Bruttlohn (78,28 € als Lohn) - alles anstelle 3500 € zzgl. 50 € Sonstiger Sachbezug.
Der AN arbeitet 4 Tage im Büro, 1 Tag im Homi => 12 Tage f. die Entfernungspauschale dann ansetzbar. Ich habe den Zuschuss bereits lt. Anleitung erfasst.
1. Frage => stimmt die Erfassung im Mandanten für die pausch. Steuer? d.h. muss ich den Haken bei Konfession beachten setzen? und muss der Haken unten bei Fahrtkosten rein?
2. Frage = wie wird dann die Lohnabrechnung richtig abgebildet?
3. Frage = warum gibt es einen Nettoabzug, wird der Fahrkostenzuschuss mtl. separat dem AN überwiesen?
Danke für die Community-Hilfe ... stehe wohl voll auf dem Schlauch.
Der Nettoabzug, der in der Lohnart definiert ist, ist natürlich nicht richtig.
So wie es jetzt ist, werden ja pauschale Steuern gezahlt, ohne dass der MA den Betrag erhält.
Nettoabzug aus der Lohnart entfernen.
Und das der MA die pauschalen Steuern für die Fahrtkostenerstattung zahlen muss, ist ja auch nicht gewünscht ("(durch AG versteuert)").
Also die Abwälzung wieder deaktivieren.
Vielen Dank für dein Input.
wenn ich keine Abwälzung mache ist der Betrag oben enthalten.
Aber den Nettoanzug bekomme ich dennoch nicht weg. Ich war unter Mandantendaten/Steuer/Pauschalsteuer und hab den Haken raus bei Fahrkosten und dennoch wir der Nettoabzug mit abgerechnet. Was mach ich falsch, denn ich muss dem AN doch das Geld zukommen lassen. Oder wird das separat überwiesen => was ich nicht glaub
Schau mal nach wie die Lohnart bei dir angelegt ist.
Bei den Bearbeitungsvorschriften darf ganz unten kein Folge Netto-Abzug/Netto-Bezug drin stehen.
super - ganz großes Dankeschön ... ich komme echt manchmal noch an meine Grenzen. Und ich finde so ein Tipp ist in einer Datev-Anleitung einfach zu oft nicht zu finden.
Danke und schönen Feierabend.