Müssen wir ernsthaft darüber diskutieren und möchten Sie ernsthaft in Abrede stellen, dass es sinnvoll ist, eine unrichtige Angabe im Bestellformular durch eine ebenso einfache, aber richtige Angabe zu ersetzen? Müssten wir, nur als Beispiel, ernsthaft darüber diskutieren, wenn die Anlage V im ESt.-Programm fehlerhaft als Anlage S bezeichnet wäre, obwohl es inhaltlich die Anlage V ist? Ihr Vergleich untermauert letztlich meinen Standpunkt. Der Affe aus Ihrem Beispiel klickt an, ohne zu hinterfragen, weil es ihm so gesagt wurde, der Denkende klickt es nicht an, weil es eben nicht stimmt, und hinterfragt es. Ich bezweifle auch, dass Sie Fehler in Programmen und Formularen immer so gelassen sehen, z.B. wenn Sie das nächste mal irgendetwas behördliches beantragen und die gewünschten Angaben schlicht keinen Sinn ergeben. Hier scheint es aber eher ums Prinzip zu gehen. Ich klinke mich daher aus, das führt ja zu nichts mehr - vielleicht wird es ja geändert, wenn nicht, dann weiß ich es ja jetzt... 🙂 Grüße
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