Hallo, ich klinke mich einmal kurz hier ein. Zunächst danke für die differenzierte Darstellung, wann DUO / Belege Online nun revisionssicher sein kann und wann es das nicht ist. Der Irrtum, dass jeder Beleg, der in DUO landet, damit auch revisionssicher und GoBD-konform gespeichert ist, ist aber weiterhin äußerst verbreitet und auch sehr nachvollziehbar. DATEV leistet dazu aktiv seinen Beitrag durch, wie ich finde, insoweit mindestens missverständliche Bewerbung des Produkts: "Mit DATEV Unternehmen online geht das deutlich effizienter. Sie schicken Ihre digitalisierten Belege einfach in die DATEV-Cloud. Belege, die Sie schon digital erhalten, laden Sie einfach direkt hoch oder sie werden automatisch aus qualifizierten Vorsystemen übertragen. Damit sind alle Belege revisionssicher archiviert." Die Fettschreibung ist sogar im Artikel so und nicht durch mich hervorgehoben. Quelle: https://www.trialog-magazin.de/produkte-und-loesungen/datev-unternehmen-online-2/ Wenn aber tatsächlich die Herstellung der Revisionssicherheit wiederum an sehr zahlreiche weitere Voraussetzungen geknüpft ist, wie uns das Dokument 1035167 zeigt, dann ist die vorgenannte Bewerbung schon in kritischer Weise vereinfachend. Es ist naheliegend, dass auf Grundlage dieser Werbung auch die Berater ihren Mandanten sagen, dass mit DATEV UO automatisch Revisionssicherheit gegeben sei. Tatsächlicher aber bedeutet es einen deutlichen Aufwand als Berater, zu kontrollieren, ob DUO bei jedem Mdt. so genutzt wird, dass es tatsächlich revisionssicher ist. Wenn zu jeder Einstellung und jedem vergebenen Recht noch eine VD zu ergänzen ist, sei es durch den Mdt oder den Berater oder beide, dann sind wieder alle fleißig am Verwalten, statt das zu tun, was eigentlich unsere Aufgabe ist. Bleibt die Hoffnung, dass mit der fortschreitenden Digitalisierung auch hier die Prozesse vereinfacht werden.
... Mehr anzeigen