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DEÜV Jahresmeldungen manuel erstellen

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letzte Antwort am 27.09.2024 22:11:13 von Lohnnutzer
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awt_ps
Beginner
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Nachricht 1 von 6
4669 Mal angesehen

Hallo,

 wir wollen jetzt im Abrechnungsmonat Januar von Lohn u Gehalt auf Lodas wechseln.

Nun stellt sich mir die Frage, was ist mit den Jahresmeldungen? Voreingestellt gehen diese ja autom. im Januar raus.

Die Dezember Abrechung ist natürlich durch.

Kann man die Jahresmeldungen manuell anstoßen?

Muss man die Jahresmeldungen zwingend vor Wechsel machen oder geht es dann auch im Januar?

 

Vielen Dank!

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 6
4641 Mal angesehen

Hallo,

 

 

die DEÜV-Jahresmeldung GdA 50 kann in Lohn und Gehalt entweder mit der Lohnabrechnung Dezember oder Januar erstellt werden. Das manuelle Anstoßen der DEÜV-Jahresmeldung ist weder in Lohn und Gehalt noch in LODAS möglich. Da Sie im Abrechnungsmonat Januar von Lohn und Gehalt auf LODAS wechseln, gibt es nur die Möglichkeit die DEÜV-Jahresmeldung mit der Lohnabrechnung Dezember zu erstellen.

 

Hierfür setzen Sie auf der Mandantenebene den Monatsabschluss Dezember unter Abrechnung | Rücksetzen Monatsabschluss zurück. Anschließend aktivieren Sie den Haken "DEÜV-Jahresmeldungen abweichend im Dezember des Meldejahres erzeugen" auf der Mandantenebene unter Extras | Einstellungen im Reiter "Meldungserstellung". Für die Erstellung der DEÜV-Jahresmeldungen GdA 50 haben Sie zwei Möglichkeiten. Entweder Sie wiederholen die Lohnabrechnung Dezember über Abrechnung | Lohnabrechnung oder Sie führen die Meldungserstellung bei jedem Mitarbeiter einzeln über Abrechnung | DEÜV-Meldung durch. Nachdem die Jahresmeldungen erfolgreich erstellt wurden, führen Sie den Monatsabschluss durch und senden Sie die Daten.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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roscha
Beginner
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Nachricht 3 von 6
4473 Mal angesehen

Hallo,

 

ich bin so frei, diesen Thread mit meinem Problem aufzugreifen.

 

Wir haben zum 01.01.23 ein Mandat übernommen, ca. 40 MA. Wir arbeiten mit Lohn und Gehalt, der Vorberater mit LODAS.

 

Demgemäß war ein Einspielen der Löhne der Vorjahre nicht möglich, sondern nur der Stammdaten, und es musste die Erstbestückung vorgenommen werden. 

 

Die Vorjahreswerte liegen in LuG also nicht vor.

 

Der Vorberater hat dankenswerterweise - Ironie - allerdings die DEÜV Jahresmeldung GdA 50 nicht mehr vorgenommen, sodass das an uns hängt.

 

Da das mit LuG nicht möglich ist, haben wir nun auf Anraten des IT-Dienstleisters LODAS parallel installiert und versuchen gerade, dort die Daten der Vorjahre bis einschl. 2022 einzuspielen, um dann die Jahresmeldung endlich vornehmen zu können. Der ganze Prozess zieht sich nun seit Monaten hin, da immer wieder Probleme auftraten, zB Datenbankprobleme und kuriose Fehler, die von DATEV-Technikern erst einmal gelöst werden mussten.

 

Nun ist bzgl. des Einspielens Land in Sicht. 

 

Es stellt sich aber weiter die Frage, wie wir die Jahresmeldung vornehmen können, wenn das manuell nicht möglich ist.

 

Muss dafür die Abrechnung Dezember noch mal wiederholt werden? 

 

Vielen Dank schon mal und viele Grüße

RS

 

 

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 6
4437 Mal angesehen

@roscha  schrieb:

 

 

Muss dafür die Abrechnung Dezember noch mal wiederholt werden? 

 

 

 

 

 


Ja, das ist nur über eine Wiederholungsabrechnung möglich.

 

Damit dabei die Jahresmeldungen erstellt werden, muss zudem die Schlüsselung "DEÜV-Jahresmeldungen abweichend im Dezember des Meldejahres erzeugen" geschlüsselt werden:

 

Uwe_Lutz_0-1685002651134.png

 

Ich würde die Wiederholungsabrechnung auf jeden Fall mittels Probeabrechnung prüfen, damit sich an den Abrechnungsdaten auch tatsächlich nichts ändert.

 

Viel Erfolg!

 

Viele Grüße

 

1234
Beginner
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Nachricht 5 von 6
1960 Mal angesehen

Ich habe auch ne Frage;

 

Ich muss die Jahresabrechnung im August durchfuehren,weil das Geschaeft ist geschlossen Ende Aug.

 

Wie kann ich es machen? Danke.

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Lohnnutzer
Aufsteiger
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Nachricht 6 von 6
1941 Mal angesehen

Was heißt Jahresabrechnung?

 

Die Mitarbeiter müssen ordnungsgemäß vom Arbeitgeber gekündigt worden sein ggf. dann zum 31.08. und werden somit zum 31.08. abgemeldet.

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letzte Antwort am 27.09.2024 22:11:13 von Lohnnutzer
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