@UH2020 schrieb: Gebäudereinigung kann u. U. als "Bauleistung §13b UStG" gelten. Gilt deswegen in der Lohnabrechnung "Baunebengewerbe" ? 13b UStG ist ja nur für die Rechnungsschreibung relevant. Ich habe eine Reinigungsfirma, die putzen "normal" (Treppenhäuser, Läden, Fenster usw.). Die sind bei der BG Bau gemeldet, das war's aber auch. Wenn die Firma sich auf Bau(end)reinigung spezialisiert hat, kann es da nochmal Besonderheiten geben. @UH2020 schrieb: Ich konnte weder die Zuständigkeit einer Zusatzversorgung (ähnlich Soka, Malerkasse, etc), noch die Zulässigkeit für Saison-KUG finden. ZVK für Gebäudereinigung gibt es nicht. Reinigungskräfte in Bauunternehmen fallen in die Zuständigkeit der Soka-Bau (außer es ist ein separater Unternehmensbereich), haben aber keinen Anspruch auf den ganzen Winter-Kram. @UH2020 schrieb: Muss ich bei Ermittlung des Urlaubslohn etwas beachten (ähnlich Bauhaupt-/nebengewerbe?) Bei einer normalen Reinigungsfirma nicht, nein.
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