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Gebäudereiniger Lohn LODAS

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letzte Antwort am 28.11.2024 09:54:12 von rschoepe
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HS21
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Hallo liebe Community,

 

ich habe Löhne für eine Gebäudereinigungsfirma über LODAS abzurechnen. Muss ich diese über das Kalendarium erfassen oder kann ich die Stunden einfach in der Standarderfassung eintragen?

 

Danke schonmal vorab für eure Hilfe 🙂

 

Gruß

HS

rschoepe
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Nachricht 2 von 5
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Ich habe eine Gebäudereinigung (übernommen), die rechne ich ganz normal über die Standarderfassung ab. Wenn das falsch ist, hat es die Kollegin vor mir jahrelang schon falsch gemacht. Das erfahre ich dann ja eventuell in der laufenden Betriebsprüfung.

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @HS21,

 

eine Kalenderbuchung ist nicht nötig. Der Vorteil ist, eine besseren Überblick zu haben, an welchen Tagen wie gearbeitet wurde und wann Urlaub/Krankheit/Feiertag war.

Eine Kalenderbuchung ist nur in den Wintermonaten bei der Abrechnung von Saison-KuG zwingend erforderlich.

Die Kalenderbuchung erleichtert auch die Abrechnung vom Arbeitszeitkonto, wenn ein automatisches Arbeitszeitkonto geführt wird.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
UH2020
Beginner
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Hallo liebe Community,
gibt es für die Lohnabrechnung einer Gebäudereinigungsfirma Besonderheiten zu beachten bzw. ist die Lohnabrechnung als "Baulohn" abzurechnen?

Gebäudereinigung kann u. U. als "Bauleistung §13b UStG" gelten. 
Gilt deswegen in der Lohnabrechnung "Baunebengewerbe" ?

Ich konnte weder die Zuständigkeit einer Zusatzversorgung (ähnlich Soka, Malerkasse, etc), noch die Zulässigkeit für Saison-KUG finden.
(Hinweis von Christoper Fürther zu Abrechnung von S-KUG: ist das nur allgemeiner Hinweis für Abrechnung oder betrifft das speziell Gebäudereinigung??)

Muss ich bei Ermittlung des Urlaubslohn etwas beachten (ähnlich Bauhaupt-/nebengewerbe?)

Vielen Dank.

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rschoepe
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@UH2020  schrieb:

Gebäudereinigung kann u. U. als "Bauleistung §13b UStG" gelten. 
Gilt deswegen in der Lohnabrechnung "Baunebengewerbe" ?


13b UStG ist ja nur für die Rechnungsschreibung relevant.

Ich habe eine Reinigungsfirma, die putzen "normal" (Treppenhäuser, Läden, Fenster usw.). Die sind bei der BG Bau gemeldet, das war's aber auch.

Wenn die Firma sich auf Bau(end)reinigung spezialisiert hat, kann es da nochmal Besonderheiten geben.

 


@UH2020  schrieb:

Ich konnte weder die Zuständigkeit einer Zusatzversorgung (ähnlich Soka, Malerkasse, etc), noch die Zulässigkeit für Saison-KUG finden.


ZVK für Gebäudereinigung gibt es nicht. Reinigungskräfte in Bauunternehmen fallen in die Zuständigkeit der Soka-Bau (außer es ist ein separater Unternehmensbereich), haben aber keinen Anspruch auf den ganzen Winter-Kram.

 


@UH2020  schrieb:

Muss ich bei Ermittlung des Urlaubslohn etwas beachten (ähnlich Bauhaupt-/nebengewerbe?)


Bei einer normalen Reinigungsfirma nicht, nein.

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letzte Antwort am 28.11.2024 09:54:12 von rschoepe
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