Nach Rücksprache mit der DATEV ist es tatsächlich so, dass sich der Lohnausgleichsbetrag nicht verändert wenn eine Abrechnung korrigiert wird. Die Lohnausgleichstage sind programmseitig hinterlegt und der Betrag wird dann für diese Tage entsprechend gerechnet. Sobald nun ein Lohnausgleich erfasst wird wird dieser Betrag abgerechnet, egal wie viele Lohnausgleichstage das sind. Finde ich etwas seltsam, scheint aber so richtig zu sein. Wichtig ist, dass die Lohnausgleichstage als solche erfasst sind und keine Urlaubs- oder Arbeitstage zusätzlich abgerechnet werden. Ich hoffe das hilft allen die ähnlich verwirrt, wie ich nach einer Lösung suchen 🙂
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