Das ist richtig, das Branchenpaket SKR42 unterstützt folgende Rechtsformen: Gemeinnützige Körperschaften: Vereine, Stiftungen, gGmbHs, gUGs Nicht gemeinnützige Vereine, wenn Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen wie z. B. wirtschaftliche Vereine Nicht gemeinnützige Stiftungen, wenn Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen, wie z. B. privatnützige Stiftungen, die wirtschaftlich tätig sind (Aus Kapitel 2 Zielgruppe im Dokument: Neues Branchenpaket Vereine, Stiftungen, gGmbHs (SKR42): Umfang und Einrichtung) Deshalb sind auch nur folgende Unternehmensformen zugelassen: Verein, Stiftung, gGmbH, gUG. SKR42 enthält gemeinnützige Kontenzwecke und einen gemeinnützigkeitsrechtlichen Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken. Müssen Sie für Ihre KdöR einen gemeinnützigkeitsrechtlichen Jahresabschluss aufstellen? Sie können sich auch direkt an den Programmservice Branchen wenden. Senden Sie uns dazu einfach einen Servicekontakt: Servicekontakt online.
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