Hallo, grundsätzlich werden bei der Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld die laufenden Brutto- und Nettoverdienste aus den abgerechneten Lohnkonten herangezogen. Lohn und Gehalt kann hier allerdings nicht zwischen den einzelnen Lohnarten differenzieren und übernimmt das Entgelt 1:1. Eine komplette Übersicht der Lohnarten, welche nicht 1:1 für die Berechnung verwendet werden dürfen, gibt es nicht. Dies muss von Ihnen individuell, ggf. auch rechtlich, geprüft werden. Wenn das Entgelt nicht dem Wert entspricht, welcher für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeldes verwendet werden darf, ist es notwendig abweichende Verdienstangaben zu hinterlegen. Gehen Sie dazu auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Besonderheiten | Mutterschutz in die Registerkarte "Verdienstangaben". Setzen Sie den Haken "Abweichende Verdienstangaben für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld erfassen" und hinterlegen Sie die entsprechenden Monate sowie Beträge. Abweichende Verdienstangaben sind im z. B. zu hinterlegen, wenn: in den abgerechneten laufenden Entgelten Bezüge enthalten sind, die nicht für eine Arbeitsleistung gezahlt wurden. im Monat Entgeltkürzungen enthalten sind, die bei der Berechnung des Zuschusses zum Mutterschutz unberücksichtigt bleiben müssen. bei Beginn der Mutterschutzfrist dauerhafte Verdiensterhöhungen oder -minderungen aufgetreten sind, die bei der Berechnung des Zuschusses berücksichtigt werden müssen. Viele Grüße aus Nürnberg Nina Schöneweis Personalwirtschaft DATEV eG
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