Guten Morgen,
wie oft erfolgt der automatische Abruf im Rückmeldeverfahren elektronische Lohnsteuerkarte (ElStam)?
Ich dachte eigentlich die Server kommunizieren täglich!?
Ich habe mal wieder 2 Mitarbeiter, die Anfang Februar eine Änderung Ihrer ElStam beim FA/Gemeinde beantragt haben und die Rückmeldung immer noch nicht da ist.
Das ist ja z.B. in Bezug auf Pfändung sehr ungünstig, wenn nach der geänderten ElStam keinen P-Abzug vorhanden ist und falls die Meldung bis zur Abrechnung nicht da ist schon. Denke nicht, dass der Gläubiger das Geld dann wieder zurück gibt.
Gibt es da Lösungsansätze?
Guten Morgen,
Einmal monatlich werden bei der Finanzverwaltung alle Änderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kinds), die sich bis zum letzten Arbeitstag eines Monats ergeben haben, verarbeitet. Spätestens bis zum 5. Arbeitstag des Folgemonats werden diese Änderungen in der monatlichen Änderungsliste zum Abruf bereitgestellt. Auch dieser Abruf erfolgt von DATEV automatisch.
Änderungen, die ein Mitarbeiter im Laufe eines Monats bei der Finanzverwaltung beantragt hat, werden erst mit der monatlichen Änderungsliste des Folgemonats über das elektronische Rückmeldeverfahren bereitgestellt werden.
@b_b_ schrieb:
Gibt es da Lösungsansätze?
Ein Umgehungsmöglichkeit wäre noch, den Mitarbeiter zum 01.02.2024 manuell abzumelden und -nach erfolgter Rückmeldung der Abmeldung- zum 02.02.2024 wieder anzumelden.