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Rückmeldeverfahren elektronische Lohnsteuerkarte LuG

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letzte Antwort am 07.08.2024 07:59:23 von Astrid_Preuß
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b_b_
Einsteiger
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Nachricht 1 von 5
242 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

wie oft erfolgt der automatische Abruf im Rückmeldeverfahren elektronische Lohnsteuerkarte (ElStam)?

Ich dachte eigentlich die Server kommunizieren täglich!?

 

Ich habe mal wieder 2 Mitarbeiter, die Anfang Februar eine Änderung Ihrer ElStam beim FA/Gemeinde beantragt haben und die Rückmeldung immer noch nicht da ist.

 

Das ist ja z.B. in Bezug auf Pfändung sehr ungünstig, wenn nach der geänderten ElStam keinen P-Abzug vorhanden ist und falls die Meldung bis zur Abrechnung nicht da ist schon. Denke nicht, dass der Gläubiger das Geld dann wieder zurück gibt.

 

Gibt es da Lösungsansätze?

prabhjot-kakkar
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 5
237 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

Einmal monatlich werden bei der Finanzverwaltung alle Änderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kinds), die sich bis zum letzten Arbeitstag eines Monats ergeben haben, verarbeitet. Spätestens bis zum 5. Arbeitstag des Folgemonats werden diese Änderungen in der monatlichen Änderungsliste zum Abruf bereitgestellt. Auch dieser Abruf erfolgt von DATEV automatisch.

Änderungen, die ein Mitarbeiter im Laufe eines Monats bei der Finanzverwaltung beantragt hat, werden erst mit der monatlichen Änderungsliste des Folgemonats über das elektronische Rückmeldeverfahren bereitgestellt werden.

 

 

Beste Grüße, Prabhjot Singh
Consultant I Keuthen AG
Uwe_Lutz
Unerreicht
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Nachricht 3 von 5
224 Mal angesehen

@b_b_  schrieb:

 

Gibt es da Lösungsansätze?


Ein Umgehungsmöglichkeit wäre noch, den Mitarbeiter zum 01.02.2024 manuell abzumelden und -nach erfolgter Rückmeldung der Abmeldung- zum 02.02.2024 wieder anzumelden.

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Tally87
Einsteiger
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Nachricht 4 von 5
169 Mal angesehen

Hallo,

 

wo kann ich diese Änderungslisten denn einsehen bzw. welche Auswertung wäre dies?

 

besten Dank

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 5 von 5
133 Mal angesehen

Hallo,


eine Änderungsliste als Auswertung gibt es so in Lohn und Gehalt nicht.


Sie können die zurückgemeldeten ELStAM-Daten in der Auswertung „Übern.-Prot. Rückm.-Verf.“ einsehen. Diese Auswertung finden Sie unter Mandant | Ausgeben im Auswertungspaket „Protokolle“.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 07.08.2024 07:59:23 von Astrid_Preuß
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