Hallo zusammen, zu den geschilderten Sachverhalten kann ich nach Rücksprache mit den Kolleg:innen in der Entwicklung folgenden Ausblick geben: Zu 1. Bei Abweichlern stehen bereits JA- Buchungen im System. Warum diese festschreiben? Den Begriff „Abweichler“ interpretieren wir als Bestände mit abweichendem Wirtschaftsjahr, für die bereits die Jahresabschlussarbeiten im Gange sind und entsprechend Buchungen in Vorperioden in JA-Stapeln bereits erfasst wurden. Für solche Konstellationen sind wir derzeit in der Analyse/Umsetzung einer abweichenden Festschreibesystematik für Buchungsstapel ohne OSS-Sachverhalte. Zum korrekten Ausweis der Berichtigungssachverhalte aus Vorperioden in der OSS-Auswertung wird es zukünftig bezogen auf Vorjahren nur noch notwendig sein, Buchungsstapel festzuschreiben, die OSS-Sachverhalte enthalten. Buchungsstapel betreffend den Jahresabschluss sind dann von der Festschreibeverpflichtung nicht mehr betroffen (sofern keine OSS-relevanten Buchungen enthalten sind). Die Änderung wird voraussichtlich mit den DATEV-Rechnungswesen-Programmen 11.0 (Bereitstellung August 2022) ausgeliefert. Zu 2. Es gibt Vorläufe komplett ohne OSS- Buchungen. Warum diese festschreiben? Den Wunsch generell Buchungsstapeln ohne OSS-Sachverhalte von der Festschreibeverpflichtung auch im aktuellen Wirtschaftsjahr auszunehmen, analysieren wir noch und melden uns wieder, sobald die internen technischen und fachlichen Prüfungen abgeschlossen sind. Zu 3. Die OSS- Exporte können durchaus in Fehler laufen. Warum nicht erst dann festschreiben, wenn die Übertragung fehlerfrei durchlief?“ Der Workflow zur Deklaration beim BZSt ist momentan nur über den Export der Datei, die dann im BOP importiert werden muss, möglich. Um die vom Gesetzgeber vorgesehene Berichtigungssystematik (rückwirkend für drei Jahre in der aktuellen OSS-Meldung) programmseitig unterstützen zu können, ist die Fixierung des Buchhaltungsstandes zum Zeitpunkt des Exports essentiell. Wenn keine Festschreibung erfolgt, kann programmtechnisch nicht zwischen Berichtigung und normaler Buchung unterschieden werden. Um die Validierungsfehler beim Import der Transportdatei im BOP zu vermeiden, sind wir derzeit in der Analyse/Umsetzung von Programmfunktionalitäten in der OSS-Auswertung, die im Vorfeld zur Festschreibung auf Validierungsfehler im BZSt onlinePortal hinweisen. Die Korrekturen können dann vor Festschreibung der Buchungsstapel vorgenommen werden, so dass es zu keinen Validierungsfehlern beim Import mehr kommen sollte. Wann konkret diese Änderung ausgeliefert wird, ist noch unklar. Das Dokument Ausblick: OSS-EU-Auswertung für DATEV-Rechnungswesen-Programme wird laufend aktualisiert. In Kapitel 2.2 können Sie den jeweils aktuellen Stand zu geplanten Änderungen nachvollziehen. Sonnige Grüße aus Nürnberg
... Mehr anzeigen