Hallo, in dem Eingabefeld "Ungekürztes Brutto in der Unfallversicherung" beim Mitarbeiter in Lohn und Gehalt unter Stammdaten | Vortragswerte | Lohnkonto in der Registerkarte "SV-Unfallversicherung" geben Sie den Betrag ein, für den im vorgetragenen Monat dem Grunde nach Beitragspflicht bestand. Eine Begrenzung auf den Höchstjahresarbeitsverdienst ist nicht zu berücksichtigen. Bei der Zuordnung der Berufsgenossenschaft ist jeweils für "Ungekürztes UV-Brutto" und "Beitragspfl. UV-Brutto" das beitragspflichtige Bruttoentgelt für die Unfallversicherung, das für die Gefahrtarifstelle angefallen ist zu erfassen. Es ist eine Begrenzung auf den Höchstjahresarbeitsverdienst vorzunehmen. Wie Sie bereits sagten, ist es richtig, dass an diesen Positionen ein identischer Betrag hinterlegt wird. Die doppelte Erfassung ist notwendig, da das Programm nur so eine korrekte Aufbereitung für die Lohnkontovortragswerte vornehmen und die UV-Jahresmeldung GdA 92 richtig erstellen kann. Nähere Informationen zum Höchstjahresarbeitsverdienst finden Sie in dem Dokument 1012830 "Meldeverfahren zur Unfallversicherung - Hintergrund" unter Punkt 4. Viele Grüße aus Nürnberg Darlene Pfahler Personalwirtschaft DATEV eG
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