Hallo zusammen,
ein Mandant hat ab 01. Oktober eine Nonne eingestellt und mir mitgeteilt, dass sie frei von Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung ist.
Mit folgender Erläuterung:
Es besteht eine ständige Verwaltungspraxis der Krankenkassen, Ordensangehörige auch dann versicherungsfrei zu belassen, wenn sie in einem Einzeldienstvertrag eine „normale“ Vergütung erhalten, sofern sie diese der Ordensgemeinschaft zur Verfügung stellen.
Werden satzungsmäßige Mitglieder von Ordensgemeinschaften und geistlichen Genossenschaften aufgrund eines persönlichen Dienst- oder Arbeitsvertrages tätig, unterliegen sie nach § 6 Abs. 1 Nr. 7 in Verbindung mit § 6 Abs. 3 Satz 1 SGB V dennoch nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Fließt das Arbeitsentgelt dem Ordensmitglied zur persönlichen Verfügung zu, wird es als beitragspflichtiges Einkommen berücksichtigt; fließt es jedoch uneingeschränkt der Ordensgemeinschaft zu, bleibt es zur Beitragsberechnung unberücksichtigt.
Begründet wird dies damit, dass das gezahlte Entgelt nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des einzelnen Ordensmitgliedes erhöht, da es faktisch (durch die Weiterleitung) der Ordensgemeinschaft als Ganzes zur Verfügung steht. Auch kirchenrechtlich
steht den Ordensangehörigen kein Verfügungsrecht über das Entgelt zu. Nach der Intention des Gesetzgebers sind zudem nicht schutzbedürftige Personen aus der gesetzlichen Krankenversicherung herausgenommen. Auch ein im Einzeldienstvertrag tätiges Ordensmitglied ist durch die Ordensgemeinschaft versorgt und daher nicht schutzbedürftig im Bereich der Krankenversicherung.
Wie genau rechne ich das ab? PGS 101 und BGS 0100? Funktioniert das so einfach?
Vielleicht hat ja schon jemand einen solchen Fall gehabt? 😁
LG,
Jule
@Jott_Bee schrieb:BGS 0100?
Müsste es nicht 0110 sein? Oder sind Ordensangehörige auch beitragsfrei in der Arbeitslosenversicherung?
ja, natürlich - 0110. 😇
Und das wars? Das geht so durch?
Ich hatte bisher noch keine Ordensangehörigen in der Lohnabrechnung, daher kann ich das leider nicht sagen. Das war mir nur beim Lesen aufgefallen. 😉
In LexInform 5203559 habe ich aber gerade noch gefunden, dass Ordensangehörige auch in der AV beitragsfrei sind, sowie in der RV wenn die Versorgung im Alter durch die Ordensgemeinschaft gesichert ist. Dann wäre es also BGRS 0000, mit PGRS 190. Die Altersversorgung würde ich mir aber zur Sicherheit nochmal bestätigen lassen.