Hallo zusammen,
ich habe einen Mandanten übernommen, der mit Baulohn (Maler) abgerechnet wird. Dieses Mandat besteht seit über 10 Jahren. Ich habe die Abrechnung nicht hinterfragt. Alle Mitarbeiter sind in der entsprechenden "Abteilung" angelegt und mit der Lohnart 8181 wird der Beitrag ZVK berechnet.
Was genau passiert mit dieser Lohnart - wofür ist die gedacht?
Meine Mandantin (die das Unternehmen von ihren Eltern übernommen hat) fragt jetzt, ob es vlt doppelt gezahlt wird, da sie ihre Beiträge selbst an die Malerkasse überweist.
Zitat:
Auch die Abwicklung der ZVK sollte über das Steuerbüro erfolgen. Da dies jedoch aus unserer Sicht damals nicht funktionierte, immer wieder Berichtigungen notwendig waren, haben wir wieder auf die manuelle Meldung ZVK umgestellt. Die LA 8181 blieb aber bestehen.
Beiträge BG werden ja jährlich über deren Formular gemeldet, also zahle ich ja entsprechend deren Berechnungen auch meine Beiträge. Welche Bedeutung hat denn diese LA 8181, warum zahlen wir diesen Beitrag monatlich?
Hat das eine überhaupt etwas mit dem anderen zu tun?
Der Anhang ist die Berechnung der Malerkasse.
Sorry, aber ich habe mich noch nie mit Baulohn beschäftigt. 🙈 War bisher nicht nötig.
Könnt ihr mir trotzdem helfen?
Vielen Dank,
Jule
Meine Frage eigentlich:
Ich schicke dem Mandanten die Sepa-Liste mit dem Betrag für die Malerkasse.
Die Malerkasse schickt dem Mandanten die Monatsabrechnung mit dem gleichen Betrag (was ja logisch ist, weil ich es übermittle).
Nach Rücksprache mit der Malerkasse wurden die Beträge nicht doppelt gezahlt (immerhin).
Wenn ich Programm (wo auch immer) einstelle, dass nicht mehr mit Baulohn abgerechnet werden soll, hat das irgendwelche Auswirkungen?
Hallo Jott_Bee,
würde mal annehmen, die Auswirkung wenn man nicht mehr über Baulohn abrechnet wäre dann,
dass die ZVK nicht mehr automatisch berechnet wird und das Urlaubsgeld nicht bzw. umständlich manuell
berechnet werden müßte....🤔
Verstehe jetzt allerdings den Sinn nicht so ganz, wenn Sie die Meldungen an die Malerkasse übermitteln
und dem Mandant die Zahlen zur Zahlung weitergeben passt das doch!
Weshalb bekommt der Mandant dann eine Monatsabrechnung von der Malerkasse?
VG
Der Mandant möchte es halt lieber selbst ausrechnen und online der Malerkasse übermitteln. 12,3 und 2% ausrechnen ist ja auch nicht unmöglich.
Habe gestern mit der Malerkasse gesprochen, sie bekommen die Daten auch nur einmal im Monat und zwar über ihr eigenes Online-Portal vom Mandanten direkt. Also stehen die Zahlen zwar auf der Lohnabrechnung, werden aber von Datev nicht übermittelt.
Kann ich dann die Daten komplett von der Abrechnung runternehmen?
Sorry, das ist doch alles vollkommener Käse!
Wenn man als StB eine Maler- und Lackiererlohnabrechnung macht, dann ist alles enthalten inkl. ZVK-Meldungen /UK und Nachweisen am Jahresende über Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld. Komfortabel und sicher via LuG.
Ich verstehe gar nicht, warum der Mandant einen Teil hier selber machen soll/muss/möchte. Das endet irgendwann im Chaos, wenn die Zahlen nicht zusammenpassen. Wird das Brutto irgendwann geändert z.B. per Rückrechnung, muss der Mandant auch wieder manuell über das Portal korrigieren.
Prinzipiell ist es ja egal wer die Beiträge an die Malerkasse meldet, wenn der Mandant das lieber selbst machen
möchte, kann er das ja machen. Auch wenn es wie erwähnt
vollkommener Käse!
ist.
An Jott_Bee - den Baulohn würde ich aber dennoch weiterhin nutzen, da ja im Programm die ganzen speziellen
Tools und Einstellungen vorhanden sind.
Und wie Neu_hier schon geschrieben hat
Das endet irgendwann im Chaos, wenn die Zahlen nicht zusammenpassen.
Vielleicht kann man ja im Programm die Übermittlung an die Malerkasse unterdrücken? Da bin ich allerdings
überfragt, da ich das Programm- als selbstbuchender/abrechnender Mandant- so nutze wie es vorgesehen ist.
Das sehe ich natürlich ähnlich.
In der Vergangenheit muss einiges schief gelaufen sein. Deswegen hat der Mandant das irgendwann so entschieden.
Ich sehe keinen Grund, das zu ändern. Wenn die Daten nicht stimmen, liegt es am Ende ja in seiner Verantwortung.
Meine Berufsauffassung ist das nicht und ich würde eine solche (aus meiner Sicht vollkommen unsinnige) Aufsplitterung einer (meiner) Aufgabe nicht mitttragen. Wohlwissentlich, dass hier einiges schief gehen kann und ggf. schon schief gegangen ist.
Prinzipiell ist es ja egal wer die Beiträge an die Malerkasse meldet, wenn der Mandant das lieber selbst machen möchte, kann er das ja machen.
Ok, danke.
Vielleicht kann man ja im Programm die Übermittlung an die Malerkasse unterdrücken?
Das würde mich wirklich noch sehr interessieren. Reicht es vielleicht, einfach den Haken "Teilnahme an Datenübermittlung Sozialkasse" rauszunehmen?
Der ist im Moment aber gesetzt und ich frage mich, warum die Malerkasse keine Daten von mir übermittelt bekommt. 🤔
Meine Auffassung ist das auch eher nicht. Aber mit dem Mandanten darüber streiten, wer es macht, möchte ich auch nicht. Dann akzeptiere ich lieber diese Entscheidung.
Der ist im Moment aber gesetzt und ich frage mich, warum die Malerkasse keine Daten von mir übermittelt bekommt.
Vielleicht liegt es daran, dass Sie bei der Malerkasse nicht als "Datenübermittler" hinterlegt sind und das System
die Übermittlung direkt löscht? Kann ja bei richtiger "digitaler" Einstellung (der Malerkasse) funktionieren.