Genau das Prozedere hatte ich letztes Jahr auch mit einer Mitarbeiterin. Seitdem rate ich jedem Arbeitgeber die Wiedereingliederung nicht zu bezahlen, sondern dem Mitarbeiter lieber nach dem Einstieg eine Prämie zu geben. Aber bei uns war es auch zu spät, da der AG bereits auf dem Schein angekreuzt hatte, dass er Geld zahlt. Da nicht voll gearbeitet wird kommt auch kein volles Gehalt. Da der Mitarbeiter während der Wiedereingliederung aber immer noch krankgeschrieben ist, hat er Anspruch auf Krankengeld. Das Krankengeld wird nur entsprechend der Zahlung vom AG gekürzt. Die Fehlzeit mit Krankengeld muss bestehen bleiben, ansonsten bekommt der AN kein Krankengeld mehr, weil eine Ende-Meldung rausgeht! Und die Krankenkasse freut sich. Es muss, so wie auch in Datev beschrieben über eine zweite PNR abgerechnet werden. Dies habe ich für die 3 Wochen in unserem Fall auch getan. Die Krankenkasse habe ich über diesen Ablauf und das es keine andere Möglichkeit gibt informiert. Das hat dann auch so geklappt. Nur die Jahresmeldung musste ich dann im Folgejahr korrigieren um beide Summen der Entgelte in einer Meldung für das komplette Jahr zu bescheinigen.
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