Die Unterberaternummer verursacht keine Kosten. Die können Sie ruhig behalten. Den DUO-Vertrag selbst können Sie nur über einen Servicekontakt ans LC kündigen. Siehe hier: DATEV Unternehmen online oder DATEV Unternehmen online compact kündigen - DATEV Hilfe-Center Eine Kündigung des Vertrages schadet nicht, denn Sie als Kanzlei können ja weiterhin auf die Daten zugreifen. Egal ob die Daten unter Ihrer Kanzleiberaternummer liegen oder unter der Mandantenberaternummer - über Ihren kanzleieigenen Vertrag können Sie auf die Daten zugreifen. Wenn die Daten unter der Mdt-BN liegen sollte diese natürlich keinesfalls gekündigt und schon gar nicht gelöscht werden. Ansonsten könnten Sie die BN natürlich auch kündigen, aber Sie schreiben ja, daß die Tätigkeit nur ruhen soll und da kann es doch ganz praktisch sein, die Nummer zu bekalten.
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